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Kau dich fit“ für lebenslange Zahngesundheit

AOK Hessen zum Tag der Zahngesundheit: Warum richtige Vorsorge von klein auf teuren Zahnersatz verhindert – und warum sich der Praxisbesuch vor dem Jahresende lohnt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bundesweiter Tag der Zahngesundheit am 25. September nimmt Kauverhalten und gesunde Zahnentwicklung bei Kindern in den Fokus
  • Rechtzeitiger Eintrag im Bonusheft sichern bis zu 65 Prozent Zuschuss bei Zahnersatz
  • Neu: Weniger Bürokratie bei der Zahnersatzbehandlung

Gründliches Kauen von festen Lebensmitteln stärkt die Kiefermuskulatur und fördert die Sprachentwicklung bei Kindern, aber auch kognitive Fähigkeiten bis ins hohe Alter. Vom richtigen Kauen profitierten auch die Mund- und Allgemeingesundheit. Damit wird bereits im Kindesalter das Fundament für eigene Zähne bis ins hohe Alter gelegt. Darauf weist die AOK Hessen anlässlich des bundesweiten Tags der Zahngesundheit am 25. September hin, der in diesem Jahr unter dem Motto: „Gesund beginnt im Mund – Kau dich fit!“ steht. Doch gute Zähne sind nicht nur eine Frage der Gesundheit, sondern auch des Geldbeutels: Mit umfassender Vorsorge von Kindesbeinen an und regelmäßigen jährlichen Kontrollen – dokumentiert im lückenlos geführten Bonusheft – können Versicherte viel Geld sparen, sollte später doch einmal Zahnersatz notwendig werden.

Gruppenprophylaxe: Kauen und Putzen von klein auf

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Um Kindern frühzeitig ein gesundes Kau- und Ernährungsverhalten zu vermitteln, setzen die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen gemeinsam mit Zahnärztinnen, Zahnärzten und regionalen Arbeitskreisen auf die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in Kitas und Grundschulen. Neben der Zahnhygiene und Fluoridierung ist Ernährungsbildung eine zentrale Säule des Programms nach § 21 SGB V. „In der Gruppe und mit der richtigen Anleitung kaut und putzt es sich einfach besser“, heißt es dazu von der AOK Hessen. Ziel ist es, Kindern spielerisch und ohne soziale Hürden zu zeigen, dass knackiges Gemüse, Vollkornbrot und bewusstes Kauen die Zähne widerstandsfähig gegen Karies machen.

Jahresendspurt beim Zahnarzt: Bis zu 65 Prozent Zuschuss sichern

Was im Kindesalter beginnt, bleibt auch für Erwachsene bares Geld wert: Einmal im Kalenderjahr sollten gesetzlich Versicherte die zahnärztliche Kontrolluntersuchung wahrnehmen. Wer den Gang in die Praxis regelmäßig absolviert, profitiert doppelt: Schäden werden frühzeitig erkannt und das Bonusheft bleibt lückenlos. „Das Jahresende naht mit großen Schritten – wer seinen Anspruch für das laufende Kalenderjahr noch nicht gesichert hat, sollte zeitnah einen Termin vereinbaren“, rät Christian Wedemann, Abteilungsleiter für die zahnärztliche Versorgung bei der AOK Hessen. Ab 2027 gilt: Wer über fünf Jahre hinweg lückenlose jährliche Kontrolluntersuchungen nachweist (bei Kindern und Jugendlichen ab dem 12. Lebensjahr halbjährlich), erhält von der Kasse einen auf 60 Prozent erhöhten Festzuschuss für die Regelversorgung. Bei zehn lückenlosen Jahren steigt der Festzuschuss sogar auf 65 Prozent – ohne Bonus liegt der Festzuschussanteil bei 50 Prozent.

Weniger Bürokratie bei der Behandlung mit Zahnersatz in Hessen

Braucht es trotz aller Vorsorge doch einmal Zahnersatz, profitieren Versicherte in Hessen inzwischen von einem spürbaren Bürokratieabbau. Behandlungspläne erreichen die AOK Hessen digital und auch die Kostenzusage wird von der AOK auf digitalem Weg an die Praxen übermittelt. Rund 99 Prozent aller Behandlungspläne erreichen die Gesundheitskasse mittlerweile über diesen Weg. Das hat die Wartezeit auf die Freigabe für den Behandlungsbeginn deutlich verkürzt. Für den Festzuschuss gilt: Die AOK zahlt ihn nun für alle Zahnersatzversorgungsformen, unabhängig davon, für welche Versorgung man sich entscheidet. Damit muss auch bei dem sogenannten „andersartigen Zahnersatz“ – etwa, wenn ein Implantat anstelle einer Brücke gewünscht ist – niemand mehr für die Gesamtrechnung in Vorlage treten. Auch hier können die Praxen den zugesagten Festzuschuss der AOK direkt über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen abrechnen. Patientinnen und Patienten müssen in der Praxis nur noch ihren tatsächlichen Eigenanteil begleichen.

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