Die Kranken- und Pflegeversicherung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wird im Jahr 2023 ihren Zusatzbeitragssatz stabil halten.
Die Finanzierung der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2023 war in den vergangenen
Wochen Gegenstand der Beratungen im Deutschen Bundestag. Um eine absehbare
Finanzlücke von 17 Milliarden Euro für das Jahr zu schließen, hat der Bundestag
ein Bündel von Einzelmaßnahmen beschlossen, die – trotz klarer Kritik – zu
einem großen Teil von den Beitragszahlenden zu finanzieren sind. Auch die
KNAPPSCHAFT sieht die Belastungsgrenze von Versicherten und Arbeitgebenden
längst erreicht und fordert stattdessen strukturelle Maßnahmen für eine
verlässliche Finanzierung der GKV. Denkbar wären ein dauerhaft dynamisierter
Bundeszuschuss, eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf 7
Prozent und eine auskömmliche Finanzierung der Gesundheitsversorgung von
Arbeitslosengeld-II-Beziehenden.
„Trotz fehlender Strukturmaßnahmen gelingt es der
KNAPPSCHAFT durch eine solide Finanzpolitik, ihren Zusatzbeitrag auch weiterhin
stabil zu halten. Er wird auch im kommenden Jahr 1,6 Prozent betragen“,
erklärte Robert Prill, Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), zu der die Kranken- und
Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT gehört.
Prill weiter: „Die Beitragszahlenden in Deutschland
– Versicherte, Arbeitgebende und Rentenkassen – erwarten, dass die
Bundesregierung nunmehr endlich ihre Hausaufgaben macht und die Finanzierung
der gesetzlichen Krankenversicherung auf zukunftsorientierte nachhaltige Beine
stellt. Hauruck-Aktionen für den Augenblick müssen endlich der Vergangenheit
angehören.“
Dass der Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2023 im
dritten Jahr stabil bleibt, hat die Vertreterversammlung der KBS am 18.
November 2022 in Bochum beschlossen. Die Vertreterversammlung ist das
„Parlament“ des Sozialversicherungsträgers. Bei der KBS besteht die
Vertreterversammlung aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern.
Im Mittelpunkt der Beratungen der
Vertreterversammlung stand die nachhaltige Finanzierung der unterschiedlichen
Systeme der sozialen Sicherung. So wurde der Haushalt der KBS für das Jahr
2023 mit einem Volumen von 58 Milliarden Euro verabschiedet. Den größten Anteil
am Haushalt haben die knappschaftliche sowie die allgemeine Rentenversicherung,
die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT sowie die Minijob-Zentrale.
Für die unterschiedlichen Systeme der
Alterssicherung wendet die KBS im kommenden Jahr insgesamt mehr als 30
Milliarden Euro auf. Hier bleiben alle Beitragssätze stabil.
Die Minijob-Zentrale wird im Jahr 2023 mehr als 9
Milliarden Euro von den Arbeitgebenden einziehen und an die Kranken-, Renten-
und Unfallversicherung sowie das Finanzamt weitergeben.
Auch die soziale Pflegeversicherung in Deutschland
war während der Corona-Pandemie durch Schutzmaßnahmen zugunsten der
Leistungsempfänger finanziell stark beansprucht. Im Jahr 2022 konnte ihre
Leistungsfähigkeit nur durch Darlehensaufnahmen gesichert werden. Hierzu sagte
Frank Vanhofen, stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung und
Arbeitgebervertreter: „Corona hat die Kassen der Pflegeversicherung nahezu
geleert. Dieses System mit Darlehen zu finanzieren, spricht nicht für
Nachhaltigkeit, sondern für Hilflosigkeit. Die finanziellen Rahmenbedingungen
sind schleunigst neu zu justieren, damit alle Pflegebedürftigen sicher auf die
notwendige Unterstützung vertrauen können.“
Die KNAPPSCHAFT wird für die Pflegeversicherung im
Jahr 2023 annähernd 2,7 Milliarden Euro ausgeben.
Und auch der Finanzausgleich zwischen den
Krankenkassen war Thema der Vertreterversammlung. Konkret ging es hierbei um
den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich, bei dem unter anderem das
Alter, das Geschlecht und der Krankheitszustand der Versicherten eine Rolle
spielt. Er hat das Ziel, einen fairen Wettbewerb zwischen den
Krankenversicherern um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung der
Versicherten zu gewährleisten.
„Für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den
Krankenkassen brauchen wir Mechanismen, die ungleiche Versichertenschicksale
sachgerecht berücksichtigen“, sagte Dr. Rainer Wilhelm, Mitglied der
KBS-Geschäftsführung, und fügte hinzu: „Pflegebedürftige,
Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner oder sozial Benachteiligte –
sogenannte Härtefälle – müssen endlich im Finanzausgleich berücksichtigt
werden. Für diese haben die Versicherten einiger weniger Krankenkassen große
finanzielle Lasten zu tragen, während viele andere Krankenkassen sich an der
Finanzierung nicht beteiligen. Die Berücksichtigung dieser sozioökonomischen
Kriterien muss der Gesetzgeber künftig vordringlich im Risikostrukturausgleich
miteinbeziehen. Das erfordert das Solidarprinzip als wichtige Säule der
Krankenversicherung in Deutschland.“
In der Vertreterversammlung wurde weiterhin auf die
anstehende Zahlung der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
hingewiesen. Bei der Energiepreispauschale handelt es sich um eine aus
Steuermitteln finanzierte Leistung des Bundes, die Rentenbeziehenden mit
Wohnsitz im Inland als Einmalzahlung überwiesen wird.
Die Auszahlung erfolgt automatisch und ist
spätestens zum 15. Dezember 2022 (für Neurentnerinnen und -rentner im Dezember
2022 aus technischen Gründen bis Anfang Januar 2023) vorgesehen. Ein Antrag ist
grundsätzlich nicht notwendig.
Falls die Energiepreispauschale für
Rentenbeziehende trotz bestehendem Anspruch bis zum 9. Januar 2023 nicht
ausgezahlt wurde, kann ein Antrag auf nachträgliche Auszahlung frühestens ab 9.
Januar 2023 und bis zum 30. Juni 2023 bei der KBS in Bochum gestellt werden.
Dies gilt unabhängig davon, über welche Rentenzahlstelle die regelmäßige
Rentenzahlung erfolgt.
Weitere Informationen über dieses Verfahren sind
hier zu finden:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2022/energiepreispauschale/energiepreispauschale.html
Zur Knappschaft-Bahn-See:
Mit ihrem einzigartigen Verbund aus gesetzlicher
Rentenversicherung, Renten-Zusatzversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung
mit einem eigenen Medizinischen Netz nimmt die Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See (KBS) in der Sozialversicherung einen besonderen Platz
ein. Darüber hinaus werden alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse durch
die Minijob-Zentrale unter dem Dach der KBS betreut. www.kbs.de
Fotomaterial zu dieser Pressemitteilung erhalten
Sie unter http://www.kbs.de/pressedownload
Foto der Sitzung am 18.11.2022: (https://www.kbs.de/SharedDocs/Bilder/DE/Presse/2022/20221118_kbs_2.html; Foto: KBS/Christiane Krüger),
Porträtbilder von
Robert Prill (https://www.kbs.de/SharedDocs/Bilder/DE/Presse/Selbstverwaltung/prill.html; Foto: KBS/Melanie Garbas),
Frank Vanhofen (https://www.kbs.de/SharedDocs/Bilder/DE/Presse/Selbstverwaltung/vanhofen.html; Foto: KBS/Melanie Garbas) und
Dr. Rainer Wilhelm (https://www.kbs.de/SharedDocs/Bilder/DE/Presse/geschaeftsfuehrer/wilhelm.html; Foto: KBS/Melanie Garbas)
Kontakt:
Dr. Christiane Krüger
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstr. 14-28 44789 Bochum
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Fax 0234 304-82060
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