Vor der morgigen Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die Wucht der Pandemie erfordert sehr einschneidende Maßnahmen. Die Mutation des Virus führt zur Sorge über eine mögliche noch höhere Belastung der Krankenhäuser und zu Überlegungen zur Verlängerung und Verschärfungen des Lockdowns. Im absoluten Widerspruch zu dieser Lage stehen die im Vergleich zur ersten Welle stark zurückgefahrenen Unterstützungsmaßnahmen für die Krankenhäuser. Anders als im Frühjahr erhält nur ein begrenzter Kreis von Krankenhäusern Ausgleichszahlungen für Pandemie-bedingte Erlösausfälle, die zudem in 14 Tagen auslaufen. Die Krankenhäuser brauchen endlich eine verlässliche wirtschaftliche Perspektive bis zum Jahresende. Während im Frühjahr wöchentlich ca. 315 Mio. € Ausgleichszahlungen an alle Krankenhäuser, die ihre Leistungen begrenzen mussten, gezahlt wurden, sind es derzeit nur 126 Mio. €. Insbesondere wird die Begrenzung der elektiven Leistungen aus Infektionspräventionsgründen und zur Schaffung von Personalreserven nicht ausreichend unterstützt. Es ist dringend erforderlich, dass nicht nur die Krankenhäuser, die hoch belastete Intensivstationen haben, sondern alle Krankenhäuser, die keine ausreichende Refinanzierung aus dem Regelsystem erhalten, durch Ausgleichszahlungen unterstützt werden. Die mit der BMG Verordnung heute angekündigte vorgesehene Beibehaltung der unzureichenden Unterstützung bis zum 28.02. reicht bei weitem nicht aus. Auch müssen alle Krankenhäuser die Sicherheit haben, dass Corona-bedingte Erlösausfälle in einen Ganzjahresausgleich eingebracht werden können. Deshalb müssen jetzt die Eckpunkte für den Jahresausgleich gesetzlich festgelegt werden. Ergänzend zu den erforderlichen Maßnahmen zur Stabilisierung der finanziellen Basis ist es dringend erforderlich, die bisherige Halbherzigkeit beim Abbau von bürokratischen Belastungen und administrativen Vorgaben aufzugeben und eine konsequente Entlastungsstrategie der Krankenhäuser umzusetzen. Wie schon im vergangenen Jahr muss angesichts der verstärkten Pandemie auch in diesem Jahr die MDK-Prüfquote wieder auf 5 % begrenzt werden. Aus vielen Krankenhäusern werden bereits wieder hohe Belastungen infolge der Rechtfertigungen gegenüber den Prüfungen der Medizinischen Dienste berichtet. Ebenfalls wie im letzten Jahr müssen die Vorgaben zur Mindestbesetzung im Pflegebereich ausgesetzt werden. Vor allem dürfen nicht wie vorgesehen in den großen medizinischen Versorgungsbereichen der Inneren und der Chirurgie ab 01.02.2021 erstmalig neue Vorgaben eingeführt werden. Bekanntlich wird durch die rein statistische Methode zur Ermittlung der Vorgaben per Gesetz festgelegt, dass ein Viertel aller Inneren und Chirurgischen Abteilungen ab 01.02.2021 als unterbesetzt gelten. Damit entsteht ein künstlicher Bedarf von 10.000 Pflegekräften. Angesicht der gewaltigen Herausforderungen durch die Pandemie ist für die Installierung einer solchen Vorgabe, die es nirgendwo in der Welt in dieser Form gibt, zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt kein Verständnis aufzubringen. Die Vermeidung einer Überbelastung der Krankenhäuser ist richtigerweise zentraler Maßstab der Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie. Dann muss es aber auch selbstverständlich sein, dass alle Möglichkeiten zur Entlastung der Krankenhäuser und deren Möglichkeiten zur Konzentration auf diese Aufgaben ausgeschöpft werden. Davon sind die bisherigen Regelungen, die eher halbherzigen Charakter und hinsichtlich Pflegeuntergrenzen und MDK-Prüfungen immer noch von Misstrauen gegen die Krankenhäuser geprägt sind, noch weit entfernt. Eine bessere Unterstützung der Krankenhäuser würde die Möglichkeiten zur Begrenzung und schnellen Beendigung des Lockdowns deutlich erweitern.“ |