AOK

Krankenhausmindestmengen 2022

Eisenberg, 08.07.2022

AOK-Forderung und Transparenz: Mindestmengen für komplizierte OPs – AOK aktualisiert „Online-Transparenzkarte“ – 57 Kliniken in Rheinland-Pfalz und 13 im Saarland dürfen 2022 Mindestmengen-relevante OPs durchführen.

57 Kliniken in Rheinland-Pfalz und 13 Kliniken im Saarland haben die Erlaubnis erhalten, in 2022 Mindestmengen-relevante Operationen und Behandlungen mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten durchzuführen. Dies sind zwei Kliniken in Rheinland-Pfalz mehr, bzw. eine Klinik weniger im Saarland als in diesem Jahr. Die Listen geben einen detaillierten Überblick über die aktuellen Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen zu den sieben komplexen Behandlungen, für die aktuell gesetzliche Mindestmengen-Vorgaben gelten. Auf der Online-Karte der AOK können sich Nutzerinnen und Nutzer die Standorte für die einzelnen Indikationen separat anzeigen lassen. Das Spektrum reicht von 55 Klinikstandorten, die 2022 Implantationen von künstlichen Kniegelenken durchführen dürfen (2021: 53 Standorte), bis hin zu 18 Standorten für Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse (2021: 17 Standorte). Die sogenannte Mindestmengenregelung ist dabei ein Mittel zur Qualitätsverbesserung vor allem bei operativen Eingriffen: Indem Krankenhäuser sich auf die Erbringung bestimmter Leistungen spezialisieren, können sie über mehr Erfahrungen bessere Qualität erbringen.

Patientensicherheit durch Mindestmengen

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„Mindestmengen dienen der Patientensicherheit, denn sie tragen dazu bei, dass komplizierte Operationen und Behandlungen an Krankenhäusern mit der nötigen Routine und Erfahrung durchgeführt werden“, betont Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse. Jedoch hätten einige Kliniken die vorgegebenen Fallzahlen wegen der Absage von planbaren OPs im Pandemie-Zeitraum nicht erreicht. „Aufgrund der besonderen Situation in den letzten beiden Jahren haben viele Kliniken dennoch eine OP-Erlaubnis für 2022 erhalten“, erklärt Niemeyer.

„Zur Qualitätssteigerung im Sinne von Ergebnisqualität ist Transparenz wichtig. Die Qualitätsvorgaben haben mehr Verbindlichkeit als bisher, und über die Angabe der Fallzahlen sowie der geographischen Angebote bekommen die Menschen zusätzliche wertvolle Informationen, die ihnen bei der Entscheidung für das favorisierte Krankenhaus helfen können“, sagt Niemeyer. „Krankenhäuser, die die Mindestmengen nicht einhalten und bei denen kein Ausnahmetatbestand vorliegt, erhalten keine Vergütung für diese Eingriffe. Denn es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Menge und Qualität. Doppelstrukturen verhindern aber die Einhaltung von Mindestmengen und führen sogar zu unnötigen Eingriffen. Dies kann durch mehr Spezialisierung und Konzentration der Häuser verhindert werden.“

AOK fordert weitere Strukturvorgaben für mehr Behandlungsqualität

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) hatte die Große Koalition neue Vorgaben für die Festlegung und Durchsetzung neuer Mindestmengen vorgegeben. „Diese geänderten Vorgaben führen hoffentlich dazu, dass der Gemeinsame Bundesausschuss künftig schneller neue Mindestmengen verabschiedet, die Patientinnen und Patienten vor unnötigen Komplikationen bewahren“, sagt Niemeyer.

Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt es bisher für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre (10) und Bauchspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm (14 Fälle pro Jahr). Ende 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Erhöhung der Mindestmengen für die Speiseröhren-OPs von 10 auf 26 Eingriffe pro Jahr und für die Versorgung der Neugeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm von 14 auf 25 Fälle pro Jahr beschlossen. „Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn, denn die bestehenden gesetzlichen Mindestmengen sind auch im internationalen Vergleich viel zu niedrig angesetzt“, betont Niemeyer. Allerdings greifen die höheren Mindestmengen erst ab dem Jahr 2023.  In der Zwischenzeit sind noch die bisherigen Mindest-Fallzahlen Basis für die Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen.

„Wir fordern zudem die Einführung neuer Mindestmengen für weitere Behandlungen, z.B. für Operationen bei Brust- oder Darmkrebs, aber auch für Hüftprothesen-Implantationen. Es operieren immer noch zu viele Kliniken mit zu wenig Routine und zu geringen Fallzahlen“, so Niemeyer weiter.

Hintergrund: Seit 2019 gelten neue Vorgaben für Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen. Sie mussten den Krankenkassen in ihrem Bundesland bis Juli ihre aktuellen Fallzahlen melden und eine Prognose über die OP-Zahlen im kommenden Jahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen haben diese Angaben geprüft und dann entschieden, ob sie die Prognose akzeptieren. Eine positive Prognose für 2022 konnten auch Kliniken erhalten, die die notwendige Zahl von Operationen aus organisatorischen oder personellen Gründen nicht erbracht haben – wenn sie nachweisen konnten, dass die Gründe für das Nicht-Erreichen der Mindestzahlen ausgeräumt wurden. Daneben gibt es auch Krankenhäuser, die die Leistungs-Berechtigung durch die zuständige Landesbehörde erhalten haben – zum Beispiel, um eine flächendeckende medizinische Versorgung in dem jeweiligen Land zu gewährleisten. Eine positive Prognose für das Folgejahr können auch Kliniken erhalten, die die notwendige Zahl von Operationen – zum Beispiel infolge der Absage von planbaren Eingriffen in der Coronavirus-Pandemie – nicht erbracht haben. Die „Mindestmengen-Transparenzkarte“ der AOK macht für jede einzelne Klinik transparent, auf welcher Basis die Berechtigung erteilt wurde und welche Fallzahlen zuletzt erreicht wurden.