GKV-Bündnis für Gesundheit

Krankenkassen in Bayern fördern kommunale Präventionsangebote für sozial und gesundheitlich benachteiligte Menschen

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterstützt in den kommenden vier Jahren kommunale Projekte zur Gesundheitsförderung für sozial und gesundheitlich benachteiligte Menschen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen für Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen, für ältere Menschen sowie für Kinder und Jugendliche aus sucht- und/oder psychisch belasteten Familien.

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Das Vorhaben ist Teil des Anfang des Jahres gestarteten bundesweiten Förderprogramm des „GKV-Bündnisses für Gesundheit“, das von allen 109 gesetzlichen Krankenkassen getragen wird. Der erste Teil des Programms hat den Aufbau von gesundheitsförderlichen Strukturen in sozial benachteiligten Kommunen zum Ziel. Der zweite Teil der zielgruppenspezifischen Projektförderung nimmt sich Menschen in benachteiligten Lebenslagen in ganz Bayern an. Dieses zweite Angebot richtet sich somit an alle Kreise und kreisfreien Städte Bayerns. Gesundheitsförderung und Prävention sind wichtige Themen für die gesamte Gesellschaft. Innerhalb Bayerns sind die Präventionsangebote sehr unterschiedlich.

Akteurinnen und Akteure vor Ort können die Lage am besten beurteilen
und passgenaue Maßnahmen entwickeln. Die Krankenkassen in Bayern unterstützen deshalb mit dem neuen Förderprogramm Kommunen dabei, die gesundheitliche Chancengleichheit in Bayern zu verbessern und die Gesundheitsförderung bei sozial benachteiligten Gruppen zu stärken.

Zielgruppen, Antragsberechtigte, Fördersummen

Das aktuelle Angebot für Kommunen richtet sich an Personengruppen, die aufgrund schwieriger Lebenssituationen oft schlechtere Gesundheitschancen als die Allgemeinbevölkerung haben. Es werden Maßnahmen finanziert, die gesundheitsförderliche Lebensbedingungen für diese Zielgruppen schaffen sowie ihre Gesundheit und Gesundheitskompetenz fördern. Zu diesem Zweck können Kommunen beispielsweise mit lokalen Kooperationspartnern wie Sportvereinen, Beratungsstellen, Nachbarschaftseinrichtungen oder Wohlfahrtsverbänden zusammenarbeiten.

Für die kommenden vier Jahre kann jede Kommune, die ein qualitativ hochwertiges und interessantes Konzept vorlegt, bis zu 110.000 Euro für ihre Vorhaben erhalten. Allerdings setzt diese Förderung auch einen Eigenanteil der Kommune voraus, der für die ersten drei Jahre bei 20 bzw. für das vierte Jahr bei 30 Prozent liegt. Antragsberechtigt sind alle Kreise und kreisfreie Städte in Bayern.

Das Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Bayern berät interessierte Kommunen. Anlaufstelle ist das Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Bayern. Das Programmbüro informiert über die Förderkriterien und –bedingungen. Außerdem unterstützt es interessierte Kommunen dabei, ihr Vorhaben zu skizzieren.