gesetzliche Krankenkasse

Krankenkassen-Wechsel: „Hilfe, meine Kasse lässt mich erst in zwei Monaten raus! Darf die das?“

Die allermeisten gesetzlichen Krankenkassen haben zum Jahreswechsel ihre Beiträge massiv erhöht – mehr noch als vom sogenannten Schätzerkreis erwartet. Ein möglicher Kassenwechsel steht daher für viele Versicherte im Raum – und damit das Thema Sonderkündigungsrecht. „Häufig kommt es hier zu der falschen Annahme, dass man sofort die Kasse wechseln kann“, sagt der Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals www.gesetzlichekrankenkassen.de, Thomas Adolph. Denn das Sonderkündigungsrecht und die Kündigungsfrist gilt es differenziert zu betrachten. Fakt ist: Jedes Mitglied einer Krankenkasse hat nach §175 des Sozialgesetzbuchs 5 (§ 175 SGB V) nach einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. „Das bedeutet aber nur, dass Versicherte trotz einer Bindefrist die Kasse kündigen dürfen. Relevant ist die Regelung für diejenigen, die in den letzten zwölf Monaten ihre Krankenkasse gewechselt haben. Sie können die zwölfmonatige Bindefrist durch das Sonderkündigungsrecht aufheben“, erklärt Thomas Adolph.
 
Kündigungsfrist beträgt regulär zwei volle Monate
 
Es darf also jeder Bundesbürger seine Krankenkasse wegen steigender Kosten wechseln. Aber hierbei beträgt die Kündigungsfrist immer zwei volle Monate. „Wer beispielsweise jetzt im Januar 2025 die Mitgliedschaft in einer anderen Krankenkasse beantragt, wird dort zum 1. April 2025 Mitglied – mit oder ohne Sonderkündigungsrecht“, so der Experte.
 
Ausnahmen bestätigen die Regel
 
Zwei Ausnahmen der Regel in puncto Krankenkassenwechsel und Sonderkündigungsrecht bestehen allerdings noch: Bei Arbeitgeberwechsel oder Statuswechsel kann auch sofort die Krankenkasse gewechselt werden, wenn der Antrag innerhalb der ersten zwei Wochen nach Arbeitsbeginn gestellt wird. Kein Recht auf Sonderkündigung haben Selbständige mit dem Wahltarif „Krankengeld“. Sie müssen sich also an die Bindungsfrist von zwölf Monaten nach einem Krankenkassenwechsel einhalten.

Wir über uns: Um sich im Dickicht aus Gesetzesparagraphen, freiwilligen Mehr- und Zusatzleistungen, Satzungsregelungen und vertraglichen Vereinbarungen zurecht zu finden, verschafft www.gesetzlichekrankenkassen.de den mehr als 70 Millionen Versicherten in Deutschland einen Überblick und gibt Entscheidungshilfen für die Wahl der passenden Krankenkasse. 1999 startete unser Dienst, der schon im Jahr 2000 neben dem Beitragsvergleich um einen Leistungsvergleich ergänzt wurde. Dieser konzentriert sich bis heute auf Mehrleistungen, denn rund 96% der Kassenleistungen sind vom Gesetzgeber festgelegt. Mit der interaktiven Kassensuche können Nutzer deshalb genau die ihren Anforderungen entsprechende Krankenkasse finden. Zahlreiche Hintergrundinformationen ergänzen das kostenfreie Angebot.