AOK

Krankschreibungen und Krankenhaus-Aufenthalte von Arbeitnehmern in der Lock-down-Phase Gesundheitsberufe in Rheinland-Pfalz und im Saarland stärker betroffen

Insgesamt erhielten von den 500.000 AOK-versicherten Erwerbstätigen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland von März bis Mai 2020 circa 1.900 Beschäftigte von einer Ärztin oder einem Arzt eine Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit einer Covid-19-Diagnose. Das entspricht rund 400 je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte oder 0,4 % der AOK-versicherten Erwerbstätigen. Dabei waren Frauen durchaus häufiger betroffen als Männer. Unter den Beschäftigten im Alter von 50 – 59 Jahren waren Krankmeldungen mit Bezug zu Covid-19 am häufigsten (0,5).

Tätigkeiten im Homeoffice oder im Freien seltener von Covid-19 betroffen

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„Insbesondere Beschäftigte aus den Gesundheitsberufen waren bis Mai 2020 vergleichsweise häufig von Fehlzeiten im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen. Die höchste Rate wurde mit Abstand von Betroffenen aus dem ärztlichen Bereich und der Altenpflege gemeldet. Demnach sind Fehlzeiten im Zusammenhang mit Covid-19 bei Berufen wahrscheinlicher, in denen die Beschäftigten trotz Lockdowns mit einer Vielzahl von Menschen in Kontakt kommen. Tätigkeiten, die eher im Homeoffice oder in der Natur ausgeübt werden, waren dagegen mit einem niedrigeren Infektionsrisiko verbunden“, sagt Udo Hoffmann, Beauftragter des Vorstandes der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.

Berufe mit häufigen zwischenmenschlichen Kontakten, die aufgrund der präventiven Maßnahmen zu einer Reduzierung der Kontakte gezwungen waren oder ihren Beruf nicht ausüben konnten, hatten ein deutlich reduziertes Risiko zu erkranken.

Krankmeldungen wegen leichter Erkältungskrankheiten gegenüber Vorjahren nahezu unverändert

Die Auswertung ermöglicht überdies einen Einblick, wie sich die Regelung zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Erkältungskrankheiten – ohne Covid-19-Verdacht – in Rheinland-Pfalz und im Saarland ausgewirkt haben. Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege galt bundesweit vom 9. März bis zum 31. Mai 2020. Der Anteil der Atemwegserkrankungen an allen Diagnosen lag im März und April 2020 nahezu auf dem Monatsdurchschnitt der letzten fünf Jahre und war sogar im Mai leicht rückläufig. Dies spricht für einen verantwortungsvollen Umgang von Ärzteschaft und Beschäftigten mit der temporären Regelung zur telefonischen Krankschreibung und zugleich für ein Greifen der allgemeinen Hygienemaßnahmen wie dem Abstandsgebot oder dem regelmäßigen Händewaschen mit positiven Effekt auf die Erkältungskrankheiten.