AOK

Massive Kritik am Corona-Finanzplan des Bundesgesundheitsministeriums

Die Verwaltungsratsvorsitzenden der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland kritisieren die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums in Absprache mit dem Bundesfinanzministerium, die Kosten für die Corona-Pandemie vor allem von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen bezahlen zu lassen.

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Aktuelle Prognosen erwarten im kommenden Jahr aufgrund der Corona-Pandemie sowie den gesetzlich verordneten Ausgabensteigerungen der letzten Jahre ein zusätzliches Defizit des Gesundheitsfonds von rund sechzehn Mrd. Euro. Zur Deckung dieses Defizits sieht ein Entwurf der Bundesministerien vor, dass die Versicherten und die Arbeitgeber allein insgesamt elf Mrd. Euro übernehmen sollen. Dafür soll der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz um 0,2 Beitragssatzpunkte auf dann 1,3 Prozent angehoben werden. Weitere acht Mrd. Euro, sollen aus den Rücklagen der Krankenkassen entnommen werden. Die Rücklagen der Kassen sollten bisher in Höhe einer Monatsausgabe Einnahmeschwankungen ausgleichen. Künftig bleiben den Kassen nur noch Rücklagen in Höhe von 0,4 Monatsausgaben.

„Die AOK in Rheinland-Pfalz und im Saarland verlöre 2021 somit auf einen Schlag stabile Rücklagen, die dann weder für die hochwertige Gesundheitsversorgung der Versicherten noch als Reserve für gesundheitliche Notlagen, wie beispielsweise die Corona-Pandemie, vorgesehen sind. Dabei übernehmen die Beitragszahler schon jetzt den Großteil der durch Corona verursachten Kosten. Zudem sollen neben den Pandemie-bedingten Mehrausgaben insbesondere die Auswirkungen der Leistungsausweiterungen durch die Gesetzgebungsverfahren der letzten zwei Jahre letztendlich auf die Beitragszahler abgewälzt werden. Eine erneute Belastung und soziale Ungerechtigkeit ist die Folge“, erklärt Dietmar Muscheid, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.

Dr. Bernd Vogler, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland betont: „Die angedachten Maßnahmen stellen einen massiven, erneuten Eingriff in die Vermögen der Krankenkassen dar. Nach dem mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz verordneten Abbau der Vermögen der Krankenkassen auf eine Monatsausgabe, untergräbt dies in noch deutlicherem Maße das Selbstverwaltungsprinzip und die Finanzautonomie der Krankenkassen. Gut wirtschaftende Krankenkassen werden im Ergebnis drastisch bestraft, indem die für Notlagen aufgebauten Reserven einkassiert werden.“

Der Plan des Bundesgesundheitsministeriums hält im Ergebnis nicht annähernd das, was er leisten soll – die Sozialgarantie. Es stellt lediglich eine Übergangslösung bis zur nächsten Bundestagswahl dar. Die in großem Umfang gesetzlich verordneten Ausgabensteigerungen sowie die Spätfolgen der Pandemie werden nicht im Wahljahr enden, sondern in voller Höhe ab dem Jahr 2022 wirken. Der sich bereits im Jahr 2021 ergebende rechnerische Zusatzbeitragssatz der GKV von rund 2,2 Prozent wird dann seitens der Krankenkassen nicht mehr aufzufangen sein. Letztendlich beinhaltet der Entwurf einen weiteren Versuch der Zentralisierung des GKV-Systems und eine weitere Beschränkung der Selbstverwaltungsgremien. Bestehende Finanzierungsprobleme werden indes nicht mit Weitsicht angegangen. Insbesondere die Bewältigung der Corona-Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche, hoheitliche Aufgabe. Daher fordert die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland eine klare Erhöhung des Bundeszuschusses, damit die Finanzsituation in der GKV auch über 2021 hinaus stabil bleibt.

Zum Hintergrund:

Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 eine „Sozialgarantie 2021“ beschlossen. Die durch die Corona-Pandemie gestiegenen Ausgaben der Sozialversicherung sollen sich nicht negativ auf die Lohnnebenkosten auswirken. Im Rahmen der Sozialgarantie sollen die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisiert werden. Darüber hinaus gehende Finanzbedarfe sollen für das Jahr 2021 aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesfinanzminister Olaf Scholz haben sich am 14.09.2020 auf ein Maßnahmenpaket verständigt, mit dem die Bundesregierung das für 2021 prognostizierte 16,6 Milliarden-Euro-Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgleichen und eine drohende Verdopplung des Zusatzbeitrags auf 2,2 Prozent verhindern will („Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Umsetzung der Sozialgarantie 2021“).

Ebenso gravierend wirkt sich zugleich das sogenannte „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ (FKG) aus. Die darin verankerte Reform des Risikostrukturausgleiches könnte ab 2021 zu Verlusten für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und die beiden Länder führen: Denn durch das FKG wurde ein neuer bundesweiter Ausgleich installiert, der Finanzmittel unter anderem nach Regionalfaktoren umverteilt. Davon profitieren insbesondere hochpreisige Ballungszentren, die sich eine überteuerte Versorgung leisten. Verlierer dieser Reform sind in besonderem Maße ländliche Regionen. Durch die jetzt zusätzlich geplante Abschmelzung der Kassenrücklagen würden die Menschen auf dem Land ergo doppelt bestraft – weil sie perspektivisch mit höheren Zusatzbeiträgen rechnen müssen.