GKV-Spitzenverband

Mehr ambulante Operationen durch HNO-Ärzte

Gerade für Kinder ist eine ambulante Operation im Gegensatz zu einem stationären Krankenhausaufenthalt oft die bessere Alternative, denn dann sind sie am Abend wieder bei ihren Eltern in der vertrauten Umgebung. Typische ambulante Operation in HNO-Praxen sind Eingriffe an Gaumen- und Rachenmandel. Diese Eingriffe werden beispielsweise erforderlich, wenn Kinder an chronischen Entzündungen leiden. Die Bedeutung dieser Eingriffe zeigt sich auch darin, dass deren Anzahl im vergangenen Jahr deutlich angestiegen ist: Nach rund 26.000 Operationen an Gaumen- und Rachenmandeln (z. B. Tonsillektomien, Adenotomien, alle Altersstufen) im ersten Halbjahr 2022, waren es im ersten Halbjahr 2023 rund 31.000 solcher Eingriffe. Ein Anstieg um 19 Prozent. Dies zeigt, mit welch großen Engagement sich die niedergelassen HNO-Ärztinnen und Ärzte um ihre Patientinnen und Patienten kümmern.

Wenn Kinder schlecht hören können

Gerade bei Kindern im Grundschulalter kommt es häufiger zu einem sogenannten Paukenerguss, bei dem die Eustachische Röhre durch Sekret verstopft ist und dadurch das Trommelfell nicht mehr richtig schwingen kann. Die Folge ist, dass ein betroffenes Kind nicht mehr richtig hören kann. Um dies zu beheben, kann im Rahmen eines ambulanten Eingriffs ein sogenanntes „Paukenröhrchen“ durch einen niedergelassenen, ambulant operierenden Arzt bzw. eine Ärztin eingesetzt werden. Bei den ambulanten Paukenröhrchen-OPs zeigt sich im Vergleich des 1. Halbjahres 2022 mit dem des ersten Halbjahres 2023 ein Anstieg in Höhe von ca. 34 %.

Faire Vergütung

Für diese wichtigen medizinischen Leistungen werden HNO-Ärztinnen und –Ärzte gut honoriert. Der häufigste ambulante Eingriff, die Entfernung der Rachenmandeln (Adenotomie) dauert beispielsweise etwa 15-20 Minuten. Die gesetzliche Krankenversicherung vergütet diesen Eingriff mit insgesamt bis zu 277 Euro. Die Vergütung setzt sich zusammen aus 111 Euro für den direkten Eingriff, bis zu 47 Euro für die postoperative Überwachung und Nachbeobachtung und 119 Euro für die Anästhesie. Das Einsetzen eines „Paukenröhrchens“ dauert ebenfalls 15-20 Minuten und wird auch mit bis zu 277 Euro vergütet.

Der komplexere und längere Eingriff an den Gaumenmandeln (Tonsilektomie) wird mit insgesamt bis zu 475 Euro vergütet, wovon
180 Euro auf den operativen Eingriff selbst entfallen, bis zu 110 Euro für die postoperative Überwachung und Nachbehandlung und 160 Euro für die Anästhesie.

Ein operativ tätiger niedergelassener HNO-Arzt erwirtschaftete mit seiner bzw. ihrer HNO-Praxis je Praxisinhaber einen Brutto-Reinertrag von
21.116 Euro pro Monat bzw. 253.391 Euro pro Jahr*. Der Brutto-Reinertrag, den ein Praxisinhaber mit seiner Arztpraxis erwirtschaftet, ist in etwa mit dem Brutto-Einkommen eines Angestellten vergleichbar.




* Quelle: Statistischen Bundesamt, bundesweiter Durchschnitt für das Jahr 2021 nach Abzug aller Praxisaufwendungen inkl. Personalkosten, vor Abzug persönlicher Steuern, Altersversorgung etc.
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