Allgemeiner Krankenstand in 2021 gesunken
Mehr berufstätige Eltern haben im vergangenen Jahr Kinderkrankengeld bezogen. Der Anteil der AOK-Mitglieder, der diese Leistung in Anspruch nahm, stieg im Vergleich zum Vorjahr um 50 Prozent. Dabei wurde Kinderkrankengeld besonders während der vierten Corona-Welle in den Monaten Oktober und November 2021 genutzt. „Die erweiterte Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Kinderkrankengeldes auch bei Versorgungsengpässen in der Coronapandemie kann dazu beitragen, Familien zu entlasten“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Während im Jahr 2012 nur 1,0 Prozent aller AOK-Mitglieder im Saarland das Kinderkrankengeld nutzten, waren es 2021 bereits 2,7 Prozent. Somit haben von den 85.000 erwerbstätigen AOK-Mitgliedern im Saarland 2.292 mindestens einmal Kinderkrankengeld in Anspruch genommen. Nach wie vor sind es vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind pflegen. Ihr Anteil an allen AOK-Mitgliedern liegt in 2021 bei 4,9 Prozent und damit fast 4-mal so hoch wie bei den Männern. Jedoch steigt der Anteil der Männer, die Kinderkrankengeld beanspruchen, kontinuierlich: Während 2012 nur 0,4 Prozent aller männlichen AOK-Mitglieder Kinderkrankengeld nutzten waren es 2021 bereits 1,3 Prozent (Abbildung 1). Ab März 2021 überstieg der Anteil der Beschäftigten mit Kinderkrankengeld den der beiden Vorjahre. Im Oktober und November 2021 – also während der vierten Corona-Welle lag der Anteil der AOK-Mitglieder, der Kinderkrankengeld bezog, am höchsten (Abbildung 2).
Covid-19-Erkrnkungen: Besonders Berufe in der Altenpflege, Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege von Covid-19-Erkrankungen betroffen
Insgesamt erhielten Im Pandemie-Zeitraum von März 2020 bis Dezember 2021 von den durchschnittlich 85.000 bei der AOK versicherten Erwerbstätigen im Saarland knapp 2.787 Beschäftigte mindestens eine Krankschreibung aufgrund einer Covid-19-Diagnose. Damit sind in den ersten 22 Monaten seit Beginn der Pandemie 3,5 Prozent der AOK-Mitglieder im Zusammenhang mit Covid-19 krankheitsbedingt an ihrem Arbeitsplatz ausgefallen. Vor allem Beschäftigte in den Branchen Altenpflege und Erziehung waren betroffen: So gab es im bisherigen Verlauf der Pandemie 7.340 Krankschreibungen je 100.000 AOK-Mitglieder in der Altenpflege und 5.864 Krankschreibungen je 100.000 AOK-Mitglieder in den Berufen der Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungs-pflege (Abbildung 3+4). Aber auch Berufe in der Arzt- und Praxishilfe (5.347 je 100.000 AOK-Mitglieder) sowie in Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe (4.201 je 100.000 AOK-Mitglieder) hatten auffallend hohe Fehlzeiten im Zusammenhang mit Covid-19. Die niedrigsten Covid-19-bedingten Fehlzeiten wiesen dagegen die Berufe in der Gastronomie (522 je 100.000 AOK-Mitglieder) und der Hotellerie (2.165 je 100.000 AOK-Mitglieder) auf.
Vorläufiger Höhepunkt der Covid-19-bedingten Krankmeldungen im Dezember 2021
Der wellenartige Verlauf der Prävalenz von Covid-19-Infektionen in der Bevölkerung spiegelt sich auch in den krankheitsbedingten Fehlzeiten der AOK-versicherten Beschäftigten wider (Abbildung 5). Nach mehreren Auf- und Abwärtsbewegungen seit Beginn der Pandemie, erreichte die Covid-19-Pandemie ihren vorläufigen Höhepunkt im Dezember 2021 (1.097 Erkrankte je 100.000 Beschäftigte).
Allgemeiner Krankenstand in 2021 im Vergleich zu Vorjahren gesunken
Insgesamt ist der Krankenstand mit 6,0 Prozent im Jahr 2021 im Vergleich zu den beiden Vorjahren um 0,1 Punkte gesunken. Damit hat jeder AOK-versicherte Beschäftigte im Saarland im Jahr 2021 im Durchschnitt 21,7 Tage aufgrund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefehlt (Abbildung 6). Häufigkeit und Dauer der Krankheitsarten unterscheiden sich dabei deutlich: Die meisten Arbeitsunfähigkeitsfälle betreffen Muskel-Skelett Erkrankungen (35,7 Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 AOK-Mitglieder). Gefolgt von den Atemwegserkrankungen (35,1 Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 AOK-Mitglieder), die aber deutlich unter dem Niveau der Vorjahre liegen. Die durchschnittlich längste Falldauer haben mit 33,7 Fehltagen pro Fall psychische Erkrankungen. Ein durchschnittlicher Arbeitsunfähigkeitsfall aufgrund einer Muskel-Skelett-Erkrankung dauerte 18,2 Tage (Abbildungen 7).
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland engagiert sich seit Jahren im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements stark: „Wir unterstützen die rheinland-pfälzischen Unternehmen mit zahlreichen Initiativen, die der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Beschäftigten dienen“, so Niemeyer. Die AOK bietet den Betrieben individuelle Analysen zum Arbeitsunfähigkeits-geschehen an, unterstützt sie bei Projekten zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement, organisiert betriebsspezifische Seminare und Kurse zur Betrieblichen Gesundheitsförderung.
Hintergrund:
Der Analyse des WIdO liegen die Daten von knapp 85.000 AOK-versicherten Arbeitnehmern im Saarland zugrunde, die 2020 in rund 85.000 Betrieben beschäftigt waren. Auch die im ersten Corona-Pandemiejahr 2020 eingeführten Regelungen zur Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld, die aufgrund der hohen Belastung von Beschäftigten mit Kindern angepasst wurden, finden Eingang in die Arbeitsunfähigkeitsdaten. So wurde der gesetzliche Anspruch je Kind und Elternteil von 10 auf 15 Tage erhöht, der Maximalanspruch je Elternteil stieg von 25 auf 35 Tage. Im Jahr 2021 wurde erneut nachjustiert: Kinderkrankengeld pro Elternteil und Kind verlängerte sich auf 30 Tage und damit für Elternpaare pro Kind auf 60 Tage. Auch für Alleinerziehen-de verdoppelte sich der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage. Bei mehreren Kindern wurden maximal 65 Tagen (Alleinerziehende: maximal 130 Tage) festgelegt. Eltern konnten im Jahr 2021 zudem Kinderkrankengeld auch dann nutzen, wenn Ihr Kind ohne direkte Erkrankung pandemiebedingt zu Hause betreut werden musste.