GKV-Spitzenverband

Mehr Licht als Schatten – Bund und Länder einigen sich bei der Krankenhausreform


Die nun gefundene Einigung zwischen Bund und Ländern zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ist für die 75 Millionen gesetzlich Versicherten ein Ergebnis mit Licht und Schatten. Dabei überwiegt – gemessen an den im Raum gestandenen Länder-Forderungen – der positive Anteil.  Dazu erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:  „Das Bemühen der Bundesgesundheitsministerin und der Koalition, die Krankenhausreform (Krankenhausreform-Anpassungsgesetz, KHAG) mit Augenmaß gangbar zu machen, hat im Ergebnis zu einem tragfähigen Kompromiss geführt. Dem immensen Druck aus den Ländern und der Krankenhäuser wurde nicht nachgegeben.

Die Einigung ist allerdings auch kein Grund für großen Jubel. Zahlreiche Änderungen im Gesetz können den notwendigen Strukturwandel stark verzögern und weitere Reformschritte verschleppen. Das betrifft zu lange Umsetzungsfristen und zu viele Ausnahmen bei den Qualitätsvorgaben. Zumindest beginnt die Krankenhausreform nach zähem Ringen und sie hat trotz der vorgenommenen Aufweichungen das Potential, mittelfristig die Versorgung der Menschen zu verbessern. 

Nun kommt es im nächsten Schritt darauf an, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmt. Denn ohne Zustimmung der Länderkammer wäre diese Einigung faktisch nichts wert.“ Konsequente Umsetzung notwendig Die mit dem KHAG vorgesehene Finanzierung des Transformationsfonds aus Bundesmitteln, anstatt aus GKV-Beitragsmitteln wie anfänglich geplant – ist eine richtige Weichenstellung. Es ist nicht die Aufgabe der Krankenkassen und ihrer beitragszahlenden Mitglieder, den Um- oder Neubau von Kliniken zu bezahlen. Investitionen müssen gesamtgesellschaftlich – also aus Steuermitteln – getragen werden. Hier müssen die Länder zukünftig ihren gesetzlichen Pflichten stärker nachkommen als bisher. Krankenhauslandschaft zukunftssicher machen „Zentral ist, dass die Länder die notwendige Reform der Krankenhausversorgung konsequent umsetzen und unsere Krankenhauslandschaft zukunftssicher machen. Patientinnen und Patienten brauchen moderne Versorgungsstrukturen und die Gewährleistung einer hohen Behandlungsqualität. Ausnahmen von Qualitäts- und Personalanforderungen dürfen nicht die Regel werden. Zuversichtlich stimmt vor diesem Hintergrund, dass pragmatische Lösungen zwischen Bund und Ländern weiter möglich sind. Bei der Umsetzung der Strukturmaßnahmen vor Ort wird die GKV auch ihren Beitrag leisten, dass zwischen Landesplanungsbehörden, Krankenhausträgern und Krankenkassen ebenfalls pragmatische und passgenaue Lösungen gefunden werden“, so Stoff-Ahnis. 
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