Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt grundsätzlich die Vorarbeiten des Corona-Beirats zur Wiedereinführung eines finanziellen Rettungsschirms für die Kliniken in der zweiten Welle der Pandemie. „Die im Corona-Beirat entwickelten Vorschläge greifen wichtige Punkte auf, sind aber noch nicht final verhandelt und benötigen ergänzende Regelungen und Entscheidungen der Politik. Dieses Fazit zieht auch der Beirat selbst am Ende eines sehr langen Verhandlungstages“, so der DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß zu den gestern bekannt gewordenen Vorschlägen aus dem Corona-Beirat. Die Vertreter der Krankenhäuser im Beirat haben grundsätzlich zugestimmt, die bereits aus dem ersten Rettungsschirm bekannten Freihaltepauschalen zukünftig zielgenauer einzusetzen. Die im Beirat entwickelten Kriterien für diese Freihaltepauschalen, die sich an der Inzidenz der Neuinfektionen und der Belegung der Intensivbetten in einer Region orientieren, müssen so ausgestaltet sein, dass sie den verantwortlichen Behörden in den Ländern eine Orientierung für die Auswahl der Kliniken geben. Eine absolute Bindung bei den Entscheidungen der Länder vor Ort und in den Regionen darf es jedoch nicht geben, da uns ansonsten Versorgungslücken sowohl bei der Behandlung von COVID-19-Patienten wie auch in der Regelversorgung drohen. Es muss dabei bleiben: Die Länder brauchen auf der Basis von Kriterien Öffnungsklauseln und müssen in jedem Fall die letzte Entscheidung über die auszuwählenden Klinikstandorte haben“, stellte Gaß klar. Absolut unbefriedigend ist, dass es im Corona-Beirat keine Entscheidungen für das Jahr 2021 gab. Mögliche Kompromissvorschläge, die Regelungen zur Liquiditätssicherung und zur wirtschaftlichen Stabilität aller Krankenhäuser im kommenden Jahr beinhalteten, sind am Widerstand der Krankenkassenvertreter gescheitert. „Der Beirat muss jetzt sehr schnell weiter verhandeln und auch hier Ergebnisse erzielen, oder die Politik muss gegebenenfalls ohne eine Empfehlung aus dem Corona-Beirat die Finanzierung im Jahr 2021 regeln“, forderte der Präsident der DKG. Ebenso wie in diesem Jahr werden auch im Jahr 2021 alle Krankenhäuser von einem Fallzahlenrückgang im Bereich der Regelversorgung betroffen sein. Dies führt im üblichen Finanzierungssystem zu Erlösausfällen, die für die Kliniken existenzbedrohend sind. Die Krankenhäuser brauchen Planungssicherheit und Handlungsfreiheit, um ihre Ressourcen, wie von der Politik gefordert, auf die Pandemie konzentrieren zu können. Positiv bewertet der DKG-Präsident, dass eine ganze Reihe an Regelungen aus der ersten Phase des Rettungsschirms verlängert wurde, die gewisse bürokratische Erleichterungen für die Krankenhäuser bringt. „Insgesamt aber können wir mit dem bisherigen Verhandlungsstand noch nicht zufrieden sein. Es sind noch zu viele Fragen offen, gerade mit Blick auf das Jahr 2021, und manche Regelungen werden so für die Bundesländer in der Praxis nur schwer umsetzbar sein. Anlässlich der ersten Lesung des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes hat Minister Spahn sein Versprechen erneuert, dass kein Krankenhaus wirtschaftliche Nachteile infolge der Pandemie erleiden soll. In diesem Sinne muss der Corona-Beirat seine Arbeit zügig fortsetzen“, erklärte Gaß. |