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Notfalldaten bestens geschützt                   

AOK Hessen: Elektronische Gesundheitskarte mit PIN

Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) können Versicherte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Um auf der Karte wichtige Funktionen wie den Medikationsplan oder Notfalldaten zu hinterlegen, ist eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) nötig. Diese können Versicherte der AOK Hessen auch ganz bequem von zu Hause aus anfordern.

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Für eine Online-Beauftragung benötigt man zwingend den Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, die aktuelle elektronische Gesundheitskarte sowie ein mobiles, geeignetes Endgerät wie beispielsweise ein Handy oder Tablet mit Zugang zum Google Play Store bzw. App Store. Hierbei muss immer eine so genannte NFC*-Fähigkeit (Near Field Communication) der Geräte vorhanden sein, damit eine Funkkommunikation zwischen Karte und Handy aufgebaut werden kann. Die Beantragung der PIN für die elektronische Gesundheitskarte bei der AOK Hessen dauert nicht mehr als zehn Minuten. Im Rahmen der Identitätsprüfung wird der Versicherte an einen externen Dienstleister weitergeleitet und ein automatisiertes Identifikationsverfahren gestartet. Alternativ ist die Beantragung der PIN auch in einem Kundencenter vor Ort möglich.

Diese Karte kann viel mehr

Seit dem 1. Januar 2015 ist die eGK der Berechtigungsnachweis, um ärztlich behandelt zu werden. Die Karte wurde so konzipiert, dass neben persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung auch weitere Informationen gespeichert werden können. So besteht aktuell für Versicherte bereits die Möglichkeit, ihren Medikationsplan PIN-geschützt zu speichern und der Praxis den Zugriff zu erlauben. Das funktioniert ähnlich wie bei einer Bankkarte. Auch Notfalldaten können auf dem Chip gespeichert werden. Bei einem Notarzteinsatz sind diese auch ohne PIN für den Notarzt zugänglich. Außerhalb eines Notfalles können die Daten mit der PIN geschützt werden. Die eGK dient zudem als Zugangsmedium für weitere Anwendungen, etwa um die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept zu nutzen. Auch hier wird ein zusätzlicher Schutz durch die Eingabe der PIN gewährleistet.

Wechselwirkungen verhindern 

Die auf der eGK gespeicherten Notfalldaten können Leben retten. So kann ein Medikationsplan lebensgefährliche Wechselwirkungen von Arzneimitteln verhindern. Diese geschützten Zusatzinformationen zu etwa Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien und chronischen Erkrankungen sind wichtig für eine gute medizinische Versorgung. Darüber hinaus können in den Notfalldaten auch weitere medizinische Hinweise, beispielsweise zu einer bestehenden Schwangerschaft oder zu Implantaten sowie Kontaktdaten zu behandelnden Ärztinnen, Ärzten oder Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, hinterlegt werden.

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