GKV-Spitzenverband

Personalbemessungsinstrument beschreibt „Pflege der Zukunft“

Abschlussbericht des Forschungsprojektes zur Entwicklung und Erprobung eines Personalbemessungsinstruments für die Langzeitpflege liegt vor

Nach einem mehrjährigen Forschungsprojekt liegen jetzt aktuelle Erkenntnisse zum Personalbedarf insbesondere in der stationären Langzeitpflege, aber auch in der ambulanten Pflege vor. Die Wissenschaftler empfehlen, zur weiteren fachgerechten Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs deutlich mehr Assistenzkräfte einzusetzen und die Aufgabenverteilung innerhalb einer Pflegeeinrichtung qualifikationsorientiert neu zu strukturieren. Der Abschlussbericht zur Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten
Verfahrens zur bundesweit einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen wurde den Vertragsparteien in der Pflege auf Bundesebene im Einvernehmen mit den Bundesministerien für
Gesundheit und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegt. Wissenschaftler der Universität Bremen unter der Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang hatten in den vergangenen drei Jahren Personal- und Qualifikationsbedarfe in der stationären Langzeitpflege strukturiert
erhoben und daraus Empfehlungen für die Ermittlung künftiger Personalschlüssel abgeleitet. Die Bedarfe im ambulanten Bereich hatte Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück in einem weiteren Teil der Studie untersucht. Die Universität Bremen schlägt vor, das neue Personalbemessungsverfahren für den stationären Bereich zunächst in ausgewählten Einrichtungen zu erproben und parallel mit einer stufenweisen Einführung in der vollstationären Langzeitpflege zu beginnen. „Die Ergebnisse des Projektes zeigen, dass wir die Personalbemessung und die Personalqualifikation sehr viel stärker nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit differenzieren können. Wir werden zu einem neuen Personalmix kommen, der dem Bedarf der pflegebedürftigen Menschen gerecht wird und die heutige starre Quotenwirtschaft
ablöst“, kommentiert Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).
Das nun entwickelte Instrument berücksichtigt bei der Personalbemessung nicht nur den heutigen Bedarf, sondern nimmt auch künftige fachliche Entwicklungen in der Pflege in den Blick. „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff muss gelebter Alltag werden. Mit einer
einheitlichen Vorgabe, die dennoch die Bewohnerstruktur und die individuell notwendigen pflegerischen Leistungen berücksichtigt, gehen wir einen weiteren großen Schritt in Richtung ‚Pflege der Zukunft‘“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Der Abschlussbericht enthält Anregungen für die modellhafte Einführung des neuen Personalbemessungsinstrumentes, mit der insbesondere die notwendigen Personalentwicklungsprozesse und organisationsbezogenen Umstrukturierungen geprüft werden
sollen. „Mit zusätzlichem Personal werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Langzeitpflege entlastet, was mehr Arbeitszufriedenheit schaffen und die Attraktivität des Berufes steigern wird. Damit kann es auch gelingen, zusätzliche Kräfte zu gewinnen oder bereits aus dem Beruf ausgestiegene Pflegekräfte zu einer Rückkehr zu motivieren, um die
neu entstehenden Stellen zu besetzen“, sagt die Präsidentin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW), Gerda Hasselfeldt. Auf den Bereich der ambulanten Pflege lassen sich die Vorschläge nicht einfach übertragen. Dies ist nach dem Abschlussbericht von Prof. Dr. Andreas Büscher u.a. auf die individuell vereinbarten
Leistungsinhalte und Umfänge der pflegebedürftigen Menschen mit dem ambulanten Pflegedienst zurückzuführen. Gleichwohl wird auch für den ambulanten Sektor ein erheblicher Personalbedarf konstatiert. Hierzu zeigt der Bericht weiteren Forschungs- und Entwicklungsbedarf auf. Dabei sollen die heterogenen Rahmenbedingungen der ambulanten Pflege berücksichtigt werden. Die Empfehlungen der Wissenschaftler bilden eine Orientierung für weitere Entscheidungen der Bundesregierung und der Partner der Pflegeselbstverwaltung. Für die konkrete Neugestaltung
der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege sind weitere gesetzliche Regelungen notwendig, die unter Berücksichtigung der Vorschläge aus dem nun vorliegenden Abschlussbericht gestaltet werden können.