Um diese mitsamt ihren Pflegerinnen und Pflegern unkompliziert und vor allem schnell zu entlasten, wurden heute umfangreiche temporäre Sofortmaßnahmen für die stationäre und ambulante Langzeitpflege vereinbart. Der GKVSpitzenverband und Vertreter der Pflegeeinrichtungen und –dienste wie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) werden dabei durch das Bundesgesundheitsministerium unterstützt.
Pflegeversicherung sagt finanzielle Absicherung bei Corona-bedingten Mehrausgaben zu
Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, unterstreicht die herausragende Leistung der Pflegebranche: „Pflegerinnen und Pfleger arbeiten in Zeiten der Corona-Pandemie am Limit, um die Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen. Wir entlasten – organisatorisch und finanziell – so gut wir können, und stabilisieren so im Hintergrund die pflegerische Infrastruktur. Die Pflegeversicherung ist in der Lage, die coronabedingten Mehrkosten aufzufangen.“
„Wir brauchen die klare Aussage, dass die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen Vorrang hat. Das heißt, es darf es keinerlei Diskussionen geben um gegebenenfalls nicht eingehaltene Personalregelungen oder Qualifikationsanforderungen. Unsere Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte benötigen jegliche Unterstützung ohne Wenn und Aber. Weder formale Anforderungen noch die wirtschaftliche Gefährdung der Pflegeeinrichtungen dürfen die mögliche Versorgung behindern,“ so Bernd Meurer Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste.
Es ist ein wichtiges Signal der Pflegeselbstverwaltung an die Pflegeeinrichtungen und –dienste, dass die Pflegeversicherung die finanziellen Sonderausgaben, die durch die Corona-Pandemie entstehen, übernehmen wird. Dazu gehören etwa Kosten für die Schutzausrüstung, also Handschuhe, Atemmasken und auch zusätzliche Desinfektion für die Pflegerinnen und Pfleger. Ebenso werden die Pflegekräfte in den Tagespflegeeinrichtungen weiter finanziert. Auch wenn die Einrichtungen schließen, kann dieses Personal anderweitig eingesetzt werden, etwa für die Versorgung in den Pflegeheimen.
Auch der alltägliche Arbeitsablauf wird organisatorisch vereinfacht – Bis Ende Mai 2020 wird – mit sofortiger Wirkung – der Pflege-TÜV, also die Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen, ausgesetzt; gleiches gilt für die Indikatorenerhebung zur Qualitätssicherung durch die Pflegeeinrichtungen selbst. Damit werden personelle Kapazitäten freigestellt, die in der direkten Pflege eingesetzt werden können. – Die Medizinischen Dienste werden aus Gründen des Infektionsschutzes keine persönlichen Begutachtungen in der ambulanten und stationären Pflege mehr durchführen. Damit die notwendigen Begutachtungen aber nicht gänzlich entfallen, wird auf ein telefonisches, leitfadengestütztes Vorgehen umgestellt. – Beratungsbesuche zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege müssen nicht stattfinden, die gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen für Pflegebedürftige wie Leistungskürzungen bei fehlendem Nachweis werden ausgesetzt. – Verordnungen für die Häusliche Krankenpflege werden auch noch nach 14 Tagen von den Kassen anerkannt. – Pflegekräfte können flexibler eingesetzt werden und zusätzlich entstehende Personalkosten können der Pflegekasse in Rechnung gestellt werden.