Physiotherapeutinnen und –therapeuten erhalten im kommenden Jahr mehr Geld: Ihre Leistungen werden ab 1. Januar 2024 um 6,44 Prozent höher vergütet als bisher. Darauf haben sich die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie – IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT – mit dem GKV-Spitzenverband einvernehmlich geeinigt. Neue Vergütung gilt ab 1. Januar 2024 Die Vertragspartner konnten bereits nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Daher kann die neue Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sie gilt bis zum 31.12. 2024. Im Ergebnis sind unter anderem die aus vergangenen Berechnungen bekannten, von der Schiedsstelle festgelegten Parameter eingeflossen: die Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2023 sowie die Prognose der Kostensteigerung für 2024. Unabhängig vom aktuellen Verhandlungsergebnis laufen derzeit noch gerichtliche Überprüfungen vergangener Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel. Vorbehaltlich der Ergebnisse bildet die nun vorliegende Einigung auch eine Grundlage für die weiteren Vergütungsverhandlungen in den kommenden Jahren. Die neue Preisliste, also die Anlage 2 zum Vertrag, ist hier veröffentlicht. |
Pressekontakt GKV-Spitzenverband Helge Dickau Telefon 030 206288-4201 presse@gkv-spitzenverband.de Verband für Physiotherapie Nils Pump Telefon 040 22723223 n.pump@vpt.de Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten Katharina Thiemann Telefon 0234 97745-28 presse@ifk.de PHYSIO-DEUTSCHLAND Ute Merz Telefon 0221 981 027- 35 merz@physio-deutschland.de VDB-Physiotherapieverband e.V – Bundesverband Telefon 030 367 000 01 redaktion@vdb-physio.de |
Physiotherapeutinnen und –therapeuten erhalten im kommenden Jahr mehr Geld: Ihre Leistungen werden ab 1. Januar 2024 um 6,44 Prozent höher vergütet als bisher. Darauf haben sich die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie – IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT – mit dem GKV-Spitzenverband einvernehmlich geeinigt. Neue Vergütung gilt ab 1. Januar 2024 Die Vertragspartner konnten bereits nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Daher kann die neue Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sie gilt bis zum 31.12. 2024. Im Ergebnis sind unter anderem die aus vergangenen Berechnungen bekannten, von der Schiedsstelle festgelegten Parameter eingeflossen: die Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2023 sowie die Prognose der Kostensteigerung für 2024. Unabhängig vom aktuellen Verhandlungsergebnis laufen derzeit noch gerichtliche Überprüfungen vergangener Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel. Vorbehaltlich der Ergebnisse bildet die nun vorliegende Einigung auch eine Grundlage für die weiteren Vergütungsverhandlungen in den kommenden Jahren. Die neue Preisliste, also die Anlage 2 zum Vertrag, ist hier veröffentlicht. |
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Physiotherapie: Vergütung steigt um rund 6,5 Prozent |
Neue Vergütung gilt ab 1. Januar 2024
Die Vertragspartner konnten bereits nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Daher kann die neue Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sie gilt bis zum 31.12. 2024. Im Ergebnis sind unter anderem die aus vergangenen Berechnungen bekannten, von der Schiedsstelle festgelegten Parameter eingeflossen: die Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2023 sowie die Prognose der Kostensteigerung für 2024.
Unabhängig vom aktuellen Verhandlungsergebnis laufen derzeit noch gerichtliche Überprüfungen vergangener Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel. Vorbehaltlich der Ergebnisse bildet die nun vorliegende Einigung auch eine Grundlage für die weiteren Vergütungsverhandlungen in den kommenden Jahren.
Die neue Preisliste, also die Anlage 2 zum Vertrag, ist hier veröffentlicht.
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