Versicherte erhalten weiter Coronaschutzimpfungen in der Arztpraxis
Die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung in Niedersachsen haben sich heute über die Einführung der Coronaschutzimpfung in die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt.
Danach wird die Covid-19-Impfung nach Ablauf der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ab dem 8. April mit 15 Euro vergütet. Alle gesetzlich Versicherten erhalten daher auch nach Ostern ihre Corona-Impfung wie gewohnt in ihrer Arztpraxis. Grundlage der Verständigung war, dass es auch bei der Grippeschutzimpfung zu einer adäquaten Vergütungsanpassung gekommen ist.