Die Vertreterversammlung,
das Parlament der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), hat
in ihrer Sitzung am 18. November 2021 den Haushaltsplan für das Jahr 2022
beschlossen. Er umfasst insgesamt 54,2 Milliarden Euro. Davon entfallen 11,1
Milliarden Euro auf die Kranken- und Pflegeversicherung und 28,5 Milliarden
Euro auf die Alterssicherungssysteme des Trägers. Weitere 14,6 Milliarden Euro
sind für andere Aufgabenstellungen des Verbundes KBS, wie zum Beispiel die
Minijob-Zentrale, vorgesehen.
Die KNAPPSCHAFT, die Krankenversicherung der KBS,
hat durch ihre solide Finanzpolitik unter Beweis gestellt, dass sie sehr
sorgfältig mit den Geldern ihrer Versicherten und der Arbeitgeber umgeht: Ihr
ist es gelungen, durch vielfältige Maßnahmen und wirtschaftliches Handeln ihre
Finanzlage zu stabilisieren und trotz der Leistungsausweitungen der vergangenen
Legislaturperiode, der Steigerungen bei den Vergütungen der Leistungserbringer
und der Anforderungen im Rahmen der Corona-Pandemie den Zusatzbeitrag im Jahr
2022 zu halten.
Frank Vanhofen, Vorsitzender der
Vertreterversammlung und Arbeitgebervertreter, betonte mit Verweis auf die
künftige Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV): „Wichtig für
die gesetzliche Krankenversicherung ist, dass die neue Bundesregierung sehr
zügig nach der Übernahme der Amtsgeschäfte eine stabile nachhaltige
Finanzierungsgrundlage schafft. Außerdem sind Reformen am bestehenden
Finanzausgleichsverfahren zur Stabilisierung der Finanzsituation für alle
Krankenkassen dringend erforderlich.“
Frank Vanhofen verweist damit auf den Risikostrukturausgleich
in der gesetzlichen Krankenversicherung, der seit 1994 die Risikounterschiede
zwischen den Krankenkassen ausgleichen soll. Dieser berücksichtigt unter
anderem die Morbidität, also die Krankheitshäufigkeit der Versicherten einer
Krankenkasse im Vergleich zu der Morbidität der GKV. Er soll bei ungleichen
Versichertenstrukturen der Krankenkassen für gleiche Wettbewerbschancen sorgen.
„In die Berechnungen zum Ausgleichsverfahren müssen künftig sogenannte
soziodemografische Merkmale, wie die Pflegebedürftigkeit der Versicherten oder
der Bezug einer Erwerbsminderungsrente, aufgenommen werden. Dies ist
unabdingbar, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Krankenkassen zu
schaffen“, so Vanhofen weiter.
Robert Prill, stellvertretender Vorsitzender der
Vertreterversammlung und Versichertenvertreter, nahm die Belastung aller
sozialen Sicherungssysteme mit Negativzinsen in den Fokus. „Der seit Jahren
andauernde Abfluss von Beitragsmitteln in die Finanzmärkte durch Negativzinsen
auf Kapitalanlagen der Sozialversicherungsträger“, so Prill, „muss endlich ein
Ende haben. Arbeitgeber und Versicherte zahlen Beiträge nicht, um die
Finanzmärkte zu stützen, sondern um soziale Sicherung zu gewährleisten. Auch
hierzu erwarten wir von der neuen Bundesregierung ein Konzept, damit
Beitragsmittel genau dahinfließen, wofür sie bestimmt sind: in die Kranken-,
Pflege und Rentenversicherung.“
Die Vertreterversammlung wählte Dr. Rainer Wilhelm
mit Wirkung zum 1. Februar 2022 zum Mitglied der Geschäftsführung. Damit folgte
die Vertreterversammlung dem Votum des Vorstands vom September 2021 über die
Nachfolge von Direktor Heinz-Günter Held, der mit Ablauf des 31. Januars 2022
in den Ruhestand geht.
Die Vertreterversammlung folgte außerdem der
Beschlussempfehlung des Vorstands der KBS von Ende September 2021, die
Reha-Klinik in Bad Neuenahr nach den Hochwasserschäden schnell zu sanieren.
Hierfür werden in den Jahren 2021 und 2022 rund 26 Millionen Euro eingeplant.
Auch die Solidarität mit den vom Hochwasser betroffenen Beschäftigten innerhalb
der KBS wurde anerkennend hervorgehoben. „Das Engagement der Beschäftigten beim
Spendensammeln sowie bei den Hilfeleistungen vor Ort hat uns sehr beeindruckt“,
hob Robert Prill hervor. Neben vielen Sachspenden konnten über die Spendensammlung
der Beschäftigten bis Ende Oktober 2021 knapp 360.000 Euro unbürokratisch an
besonders vom Hochwasser betroffene Kolleginnen und Kollegen ausgereicht
werden.
Weitere Informationen zum morbiditätsorientierten
Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) sind im KBS Sozialreport zu finden.