Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2023 den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2023) vereinbart.
Der PEPP-Entgeltkatalog 2023 wurde auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wie bereits im Vorjahr weitestgehend fortgeschrieben. Neben der Umsetzung punktueller klassifikatorischer Anpassungen wurden die dem aktuellen Katalog zugrundeliegenden Kostenwerte der einzelnen PEPP übernommen. Im Ergebnis haben sich die Bewertungsrelationen der tagesbezogenen Pauschalen geringfügig geändert. In Teilbereichen war die Datengrundlage aus dem Jahr 2021 jedoch ausreichend belastbar, so dass die ergänzenden Tagesentgelte und die bewerteten Zusatzentgelte auf der aktuellen Datenlage neu kalkuliert werden konnten. Eine grundlegende Anpassung der Kalkulationsmethodik zum Ausgleich der Corona-Effekte wie beim DRG-Fallpauschalenkatalog für die Somatik war nicht erforderlich. Gleichzeitig wurden mit der Vereinbarung zum PEPP-System (PEPPV) die Abrechnungsbestimmungen für 2023 sowie die dazugehörigen Kodierrichtlinien für 2023 (DKR-Psych) beschlossen.
Der PEPP-Katalog wurde durch das von den
Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene Institut für das
Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage von Kostendaten von
Krankenhäusern weiterentwickelt.
Hintergrund
Der PEPP-Entgeltkatalog ist ein Bestandteil
eines leistungsorientierten, pauschalierenden Vergütungssystems, das über
Relativgewichte und einen krankenhausindividuellen Basisentgeltwert die
Vergütung der Behandlungsfälle bestimmt. Im Gegensatz zum DRG-System erfolgt
die Vergütung nicht fallbezogen, sondern tagesbezogen, d. h. jeder
Behandlungstag ist abrechnungsfähig. Der Katalog ist abrufbar unter www.g-drg.de
Pressekontakt
GKV-Spitzenverband
Janka Hegemeister; Telefon: 030 206 288 4201
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Joachim Odenbach; Telefon: 030 398 01 1020