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Sozialschutz-Paket II im Bundestag

  • Kurzarbeitergeld sofort anheben
  • Rentnerinnen und Rentner besser unterstützen
  • VdK fordert Aufschlag von 100 Euro auf die Grundsicherung

Zehn Millionen Menschen in Deutschland befinden sich zurzeit in Kurzarbeit, eine angespannte finanzielle Situation. Deshalb bessert die Bundesregierung jetzt nach: Der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag beschäftigt sich am Montag, den 11. Mai, in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur sozialen Absicherung bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit infolge der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket II). Vorgesehen sind unter anderem Leistungsverbesserungen beim Kurzarbeitergeld. Der Sozialverband VdK begrüßt grundsätzlich, dass nachgebessert wird. Viele Anregungen des VdK wurden aufgenommen. VdK-Präsidentin Verena Bentele schränkt aber ein:

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„Der VdK hat schon beim ersten Sozialschutz-Paket ein Kurzarbeitergeld von 80 Prozent gefordert. Nun wird es zwar angehoben, aber erst ab dem siebten Monat Kurzarbeit. Das ist zu spät für die betroffenen Beschäftigten. Sie brauchen eine schnelle Erhöhung, um die finanziellen Herausforderungen der Krise stemmen zu können. Eine Erhöhung auf 80 Prozent muss für alle Kurzarbeiter sofort erfolgen.“

Leider nimmt das Sozialschutz-Paket II nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie indirekt auch Unternehmen in den Blick. Außen vor bleiben Rentnerinnen und Rentner mit nur kleiner Rente sowie Menschen, die Grundsicherung erhalten: Sie werden nicht einmal erwähnt, geschweige denn werden Lösungsvorschläge unterbreitet. Verena Bentele dazu:

„Wenn Ältere von ihrer Rente nicht leben können, sind sie auf zusätzliche Minijobs angewiesen. Die sind in der Krise nun alle weggefallen und hier greift auch keine Kurzarbeiterregelung oder Selbstständigen-Hilfe. Als einziger Ausweg bleibt dann im Moment die Beantragung von Grundsicherungsleistungen. Zwar ist der Zugang momentan erleichtert, aber das reicht nicht. Die Regelsätze reichen nicht zum Leben. Der VdK fordert deshalb einen coronabedingten Aufschlag von 100 Euro auf den Regelsatz in der Grundsicherung.“

Durch den krisenbedingten Wegfall vieler unterstützender Dienste, wie der Tafeln und kostenloser sozialer Angebote, und den gleichzeitig erhöhten Lebenshaltungskosten geraten viele Menschen in echte Not. Es fehlt auch eine Regel für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Vorerkrankung zur besonderen Risikogruppe gehören. Sie sollen jetzt als Erzieherin oder Verkäufer an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, sind dort aber einem unverhältnismäßigem Risiko ausgesetzt. Für diese Menschen greift weder Kurzarbeit noch Krankengeld, es braucht eine Lohnersatzleistung im Infektionsschutzgesetz, analog zu den Eltern, die aufgrund fehlender Kinderbetreuung nicht arbeiten gehen können.

Ebenfalls problematisch sind die Änderungen im Sozialgerichtsgesetz: Nur den Gerichten werden einseitig Erleichterungen gewährt. Die Versicherten werden benachteiligt, weil bislang keine durch die Coronakrise notwendigen Fristverlängerungen gewährt werden.