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Sozialverband VdK fordert Nachbesserung bei Plänen zu FFP2-Masken. Bentele: „Menschen mit Erwerbsminderung wurden einfach vergessen!“

Der Sozialverband VdK hält die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), den Personenkreis für kostenfreie FFP2-Masken auf ALG II-Empfänger zu erweitern, grundsätzlich für richtig, kritisiert jedoch, dass Menschen mit Grundsicherung oder knapp über der Bedarfsgrenze schlichtweg vergessen wurden. VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte anlässlich des Referentenentwurfs aus dem BMG am Montag in Berlin: „Jüngere Empfänger von Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrentner mit kleiner Rente gehen leer aus. Gerade psychische Erkrankungen sind ein häufiger Grund für eine Erwerbsminderung und diese Menschen sind häufig auch jünger als 60 Jahre. Sie wurden im Entwurf einfach vergessen. Hier muss nachgebessert werden.“

Während Menschen mit Grundsicherung im Alter schon jetzt zum berechtigten Personenkreis für kostenlose FFP2-Masken gehören, ist das bei jüngeren Menschen in Grundsicherung noch nicht vollständig der Fall. Zwar können Personen mit Grundsicherung wegen Erwerbsminderung zu den Berechtigten mit Vorerkrankungen gehören, jedoch erfasst dieser abschließende Katalog bei Weitem nicht alle Vorerkrankungen. Zum Beispiel ist keine einzige psychische Erkrankung in diesem Katalog aufgeführt.

Bentele unterstrich: „Gerade Menschen mit einer Erwerbsminderungsrente haben oft ein Einkommen an der Grenze zur Grundsicherung. Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung betrug zuletzt 806 Euro. Das liegt geradeso über der durchschnittlichen Grenze für die Grundsicherung. Und viele Menschen mit anderen kleinen Einkommensarten betrifft dies ebenso. Für sie alle bedeutet die ständige Anschaffung von Masken eine stetige und große finanzielle Anforderung.“

Der VdK fordert deshalb weiterhin, kinderreiche Familien zu berücksichtigen. Eine Familie mit zum Beispiel drei Kindern muss für die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder für den Einkauf 35 Masken pro Woche anschaffen. Auch bei einem inzwischen auf knapp zwei Euro pro FFP2-Maske abgesunkenen Preis sind das rund 280 Euro, die bei kleineren Einkommen nicht so ohne weiteres zur Verfügung stehen.

Bentele fügte hinzu: „Der Staat hat durch eine weitreichende Pflicht das Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken eingeführt. Diese Pflicht mag zur Eindämmung der Corona-Pandemie durchaus hilfreich sein, dennoch gilt der Grundsatz: Wer eine solche Pflicht einführt, muss auch die Bedürftigen seiner Gesellschaft mit Masken versorgen. Das darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern.“