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Tariftreue-Regelungen greifen: Durchschnittliche Entlohnung in der Pflege gegenüber 2021 gestiegen

Die durchschnittlichen Stundenlöhne in den tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen sind nach AOK-Auswertung im Vergleich zu 2021 in Rheinland-Pfalz um 1,49 Prozent auf 20,48 Euro gestiegen und im Saarland um 1,78 Prozent auf 20,01 Euro gestiegen. Alle Pflegeeinrichtungen, die an einen Tarif oder an eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden sind, mussten die Daten zur Entlohnung ihrer Beschäftigten bundesweit zum 30. September 2022 an die Landesverbände der Pflegekassen melden. Das jeweilige „regional übliche Entlohnungsniveau“, das auf Basis der Meldungen berechnet wurde, ist ab sofort im Gesundheitspartner-Portal der AOK abrufbar.

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In der Online-Übersicht der AOK sind auch die Entlohnungsniveaus der einzelnen Beschäftigtengruppen ablesbar. So liegt der durchschnittliche Stundenlohn für Hilfspersonal bei 16,82 / 16,59 Euro (je Rheinland-Pfalz / Saarland). Das sind 2,19 / 2,41 Prozent mehr als 2021. Pflegeassistenzpersonal mit mindestens einjähriger Ausbildung hat ein durchschnittliches Entlohnungsniveau von 19,44 / 19,12 Euro pro Stunde (plus 3,74 / 1,11 Prozent gegenüber 2021), für Fachpersonal mit mindestens dreijähriger Ausbildung liegt es bei 23,26 / 23,26 Euro (plus 1,22 / 2,33 Prozent).

„Unsere Auswertung legt offen, dass die von der Politik eingeführten Regelungen zur Tariftreue in der Langzeitpflege greifen. Auch die Erhöhung des Pflegemindestlohns zum 1. September spiegelt sich in den Daten wider. Viele Tarifvertragswerke mussten auf dieser Basis neu verhandelt werden“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse. „Eine angemessene Entlohnung ist zentral, um die Attraktivität des Pflegeberufes dauerhaft zu sichern. Die Kehrseite der Medaille sind allerdings die steigenden Kosten für die professionelle Pflege. In der vollstationären Pflege spiegelt sich das in den höheren Eigenanteilen, in der ambulanten Pflege in gestiegenen Preisen für die Pflegeleistungen“.

In der ambulanten Pflege werden die steigenden Personalkosten allein von den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen abgefedert. In der vollstationären Pflege tragen die pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörige etwa 60 Prozent der zusätzlichen Kosten, 40 Prozent übernimmt die Soziale Pflegeversicherung über die Anfang 2022 neu eingeführten Leistungszuschläge.

Die Politik ist gefordert, pflegebedürftige Menschen vor einer finanziellen Überforderung zu schützen. Dafür brauche es aus AOK-Sicht ein Maßnahmenbündel: eine regelgebundene Dynamisierung der Pflegeversicherungsleistungen und die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen und zudem sei eine grundsätzliche und dauerhafte finanzielle Stabilisierung der Sozialen Pflegeversicherung notwendig, um die Solidargemeinschaft nicht zu überfordern. Am Jahresende ist ein Defizit von etwa 1,5 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung zu erwarten, zudem klafften Einnahmen und Ausgaben immer weiter auseinander. Um die Pflegeversicherung wirksam zu entlasten, ist die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge von pflegenden Angehörigen durch den Bund eine zentrale Maßnahme, die die Bundesregierung endlich angehen sollte.

Alle rund 1.600 Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz und Saarland sind seit 1. September 2022 verpflichtet, ihre Beschäftigten in Pflege oder Betreuung entweder auf Basis des regional üblichen Entlohnungsniveaus ihres Bundeslandes oder auf Basis eines in ihrem Bundesland angewandten Tarifvertrages oder einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung zu bezahlen. Die Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) sehen vor, dass die Pflegekassen seit 1. September Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abschließen dürfen, die diese Vorgaben einhalten.

Alle Ergebnisse der Erhebung und weitere Informationen sind abrufbar unter

www.aok.de/gp/rp und www.aok.de/gp/sl