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Umfrage zu elektronischer Patientenakte: Großes Interesse, aber auch viel Informationsbedarf

AOK Bayern schreibt aktuell ihre Versicherten an

Die Menschen in Bayern zeigen großes Interesse an den Funktionen der elektronischen Patientenakte (ePA), sind aber oftmals noch unentschlossen, inwieweit sie das neue Angebot nutzen wollen. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Civey-Umfrage, die unter 10.000 Personen im Auftrag der AOK bundesweit durchgeführt wurde, davon 1.520 Befragte in Bayern. So äußern 76,1 Prozent der Befragten in Bayern Interesse daran, über die ePA künftig Arztbriefe oder Laborbefunde einzusehen. 12,3 Prozent wollen diese Möglichkeit vorerst nicht nutzen, 11,6 Prozent sind noch unentschlossen. Mit dem Digitalgesetz hatte der Gesetzgeber beschlossen, dass für alle gesetzlich Versicherten ab Januar 2025 automatisch eine ePA eingerichtet wird. Die AOK Bayern informiert aktuell ihre Versicherten über das neue Angebot.

Mehrheit in Bayern sieht Opt-out-Verfahren positiv

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„Mit der Einführung der sogenannten Opt-out-Lösung im kommenden Jahr gibt es jetzt die Chance, die Vorteile der elektronischen Patientenakte gemeinsam mit den an der Versorgung beteiligten Ärztinnen und Ärzten zu nutzen“, sagt Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern. Bisher mussten sich Versicherte, die die ePA nutzen wollten, aktiv um die Anmeldung kümmern (Opt-in-Verfahren). Die Umstellung auf das neue Verfahren sieht die Mehrheit in Bayern positiv. 58,3 Prozent der Befragten befürworten, dass allen gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt wird, sofern sie dem nicht widersprechen. 21,5 Prozent lehnen dies ab, 15,9 Prozent sind noch unentschlossen.

Die Zahlen zeigen allerdings auch eine große Unsicherheit beim Thema elektronische Patientenakte. „Wir nehmen die Schreiben daher zum Anlass, unsere Versicherten über die Vorteile der ePA und die Regelungen zum Schutz ihrer sensiblen Gesundheitsdaten aufzuklären. Selbstverständlich weisen wir auch auf die Widerspruchs-Möglichkeit hin, die der Gesetzgeber vorgesehen hat“, sagt Stippler. Die gewohnte medizinische Versorgung sei auch bei den Versicherten gewährleistet, die sich gegen die ePA entscheiden.

ePA soll Vernetzung fördern und Doppeluntersuchungen vermeiden

Die neue ePA bietet eine sichere digitale Ablage für die Gesundheitsdaten der Versicherten. Außerdem soll sie im Zusammenwirken mit den beteiligten Ärzten unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden und die Vernetzung zwischen den Medizinern in Praxen und Krankenhäusern fördern. So ist geplant, dass sich die behandelnden Ärztinnen und Ärzte mit Zustimmung der Versicherten einen Überblick über deren Gesundheitshistorie verschaffen und medizinische Dokumente einsehen können. Die Versicherten sollen künftig über die ePA auf Arzt- oder Krankenhausberichte, ihren persönlichen Medikationsplan oder Übersichten zu Impf- und Vorsorgeuntersuchungen zugreifen können. Zudem haben sie die Möglichkeit, auch eigene Dokumente in die Akte zu laden. Dabei gelten höchste Datenschutz-Anforderungen, um die Gesundheitsdaten der Versicherten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Widerspruch per Online-Formular möglich

Wichtig ist, dass sich Versicherte nicht aktiv um die neue Patientenakte kümmern müssen und nichts weiter tun müssen, wenn sie die neue ePA ab 2025 nutzen wollen. Das gilt auch für Versicherte, die bereits über eine elektronische Patientenakte verfügen. Wer die neue elektronische Patientenakte nicht nutzen möchte, hat die Möglichkeit, der Einrichtung der Akte innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Briefes zu widersprechen. Das ist über ein Online-Formular möglich, auf das in den Anschreiben hingewiesen wird. Versicherte ohne Internetzugang können auch schriftlich Widerspruch einlegen „Selbstverständlich können sich die Versicherten auch zu einem späteren Zeitpunkt anders entscheiden und ihre Entscheidung für oder gegen die Einrichtung der ePA jederzeit ändern“, betont Stippler.

Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte

Für Fragen rund um das Thema ePA hat die AOK Bayern für ihre Versicherten einen Beratungsservice eingerichtet, per Telefon unter 089 / 74265 503403 oder per E-Mail über epa@service.by.aok.de. Weitere Informationen zur ePA gibt es auch online unter www.aok.de/bayern/epainfos.

Pressekontakt:

Dr. Regina Greck

Pressesprecherin

AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

Zentrale

Carl-Wery-Straße 28

81739 München

Tel: 089 62730-146

Fax: 089 62730-650099

E-Mail: presse@by.aok.de

Im Internet: www.aok.de – Das Gesundheitsportal