Am Donnerstag, 25. Februar 2021, berät der Bundestag einen Antrag der FDP-Fraktion zur Doppelbesteuerung bei den Renten. VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Es ist gesetzlich verboten, wenn der Fiskus Rentnerinnen oder Rentner doppelt zur Kasse bittet. Das darf es auch nicht in Einzelfällen geben. Kompliziert wird es für diejenigen, die mutmaßlich doppelt Steuern gezahlt haben: Damit das Finanzamt die Doppelbesteuerung prüfen kann, müssen sie alle Steuerbescheide ihres ganzen Lebens vorlegen. Das ist eine Zumutung. Dieses Verfahren muss dringend vereinfacht werden. Es kann nicht sein, dass die Betroffenen nur über den Klageweg zu ihrem Recht kommen. Deshalb fordert der VdK, dass die Finanzverwaltung auf Antrag der Betroffenen prüft, ob eine Doppelbesteuerung vorliegt.“ Aber die Politik muss auch besonders arme Rentner viel besser bei der Einkommenssteuer schützen: „Der Freibetrag muss rauf auf 12 600 Euro, damit die Steuerlast ihre Existenz nicht gefährdet“, sagt Bentele. Der VdK fordert auch, die Einkommenssteuererklärung für Rentner so zu vereinfachen, dass sie jeder 99-Jährige alleine ausfüllen kann. Der VdK wartet ungeduldig auf das Urteil des Bundesfinanzhofes, das für das zweite Quartal 2021 angekündigt ist. Bentele: „Das Urteil wird hoffentlich dazu führen, dass die Politik die Besteuerung der Renten endlich einer grundlegenden Reform unterzieht. Rentnerinnen und Rentner brauchen dringend eine Entlastung.“ Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit – auch gegenüber Krankenkassen, Pflegekassen und der Rentenversicherung. Wir betreiben keine Parteipolitik. Der Sozialverband VdK ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Als anerkannt gemeinnütziger Verband finanzieren wir uns durch die Mitgliedsbeiträge – so bleiben wir finanziell unabhängig von den Interessen Dritter. Der Sozialverband VdK gestaltet die deutsche Sozialpolitik aktiv mit und nimmt Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse – unter anderem durch Gespräche mit Politikern, medienwirksame Aktionen und Kampagnen und eine breite Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Der Sozialverband VdK bietet außerdem eine breite Rechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten. Weitere Infos unter: www.vdk.de |