vdk

VdK fordert monatlichen Aufschlag zur Grundsicherung statt Einmalzahlung

Unzufrieden zeigt sich VdK-Präsidentin Verena Bentele mit dem Corona-Zuschlag aus dem Sozialschutzpaket III. Bentele sagt anlässlich der ersten Lesung im Bundestag am Freitag in Berlin: „150 Euro sind besser als nichts. Aber Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger brauchen mehr als nur ein Trostpflaster. Statt einer Einmalzahlung brauchen sie einen monatlichen Aufschlag. Erst damit können sie die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abfedern. Schon vor der Pandemie hat der Regelsatz kaum für eine gesunde Ernährung und soziale Teilhabe gereicht.“

Anzeige

Nach den Plänen der Koalition soll der Corona-Zuschlag als Einmalzahlung erst im Mai an die Grundsicherungsempfänger ausgezahlt werden. Bentele: „Bei uns als VdK schellen alle Alarmglocken. Es kann nicht sein, dass die betroffenen Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger noch länger auf staatliche Hilfe warten müssen. Seit Monaten werden die Schwächsten in der Gesellschaft hingehalten und vertröstet. Sie brauchen den Zuschlag sofort, denn die zusätzlichen Kosten etwa für Hygienemaßnahmen oder durch den Wegfall der Lebensmittelausgabe der Tafeln machen ihnen gerade jetzt zu schaffen.“

Hinzu kommt, dass nur die Menschen den Corona-Zuschlag erhalten sollen, die im Monat Mai als Grundsicherungsempfänger gemeldet sind. Bentele weiter: „Das ist willkürlich. Jeder, der in diesem entscheidenden Moment wegen einem zeitlich befristeten Einkommen keinen Anspruch hat, fällt durchs Raster. Gerade bei den vielen Selbstständigen, die durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind, können die Einnahmen von Monat zu Monat schwanken. Das ist für den VdK nicht akzeptabel. Der VdK schlägt deshalb vor, den Zuschlag an alle zu zahlen, die im ersten Halbjahr 2021 Grundsicherung erhalten.“

Menschen mit kleinen Einkommen werden von dem geplanten Corona-Zuschlag nicht profitieren. Bentele sagt: „Die Bundesregierung lässt viele Geringverdienerinnen und -verdiener im Regen stehen. Das darf nicht sein. Wir als VdK fordern, den Corona-Zuschlag auch an Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld auszuzahlen, um weitere Härten für die Betroffenen abzumildern.“