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VdK: Nächstenpflege darf nicht arm machen

  • Koalition muss bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zügig umsetzen
  • VdK-Präsidentin Bentele: „Pflegende Angehörige, die jeden Tag zwischen Beruf, Pflege, Haushalt und Kinderbetreuung jonglieren, sind oft am Ende ihrer Kräfte“

Am heutigen Donnerstag überreicht der Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf den aktuellen Teilbericht an Bundesfamilienministerin Lisa Paus. Der Teilbericht ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung des Koalitionsvertrags, nach dem pflegende Angehörige eine Lohnersatzleistung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege erhalten sollen. Der vollständige Bericht des Beirats soll im Jahr 2023 folgen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte heute dazu:

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„Der Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag müssen jetzt Taten folgen. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen helfen den pflegenden Angehörigen nicht, Pflege und Beruf zu vereinbaren. Sie jonglieren jeden Tag zwischen den Welten von Beruf, Pflege, Haushalt und Kinderbetreuung, sind dadurch oft am Ende ihrer Kräfte. Darüber hinaus reicht das Geld häufig nicht, weil sie für die Nächstenpflege ihre Arbeitszeit reduziert haben. Alle, die für die Pflege ihre Arbeitszeit verringern oder den Job ganz aufgeben, werden im Regen stehen gelassen. Wer seinen Beruf für die Pflege aufgibt, gerät in finanzielle Nöte. Und wer weiter Vollzeit arbeitet, hat keine Zeit mehr zum Pflegen. Zeit oder Geld? Diese Entscheidung sollte niemand treffen müssen. Nächstenpflege darf nicht arm machen.“

Im Rahmen einer großen Pflegestudie hatte der VdK mehr als 56.000 pflegende Angehörige und Gepflegte zu ihrer Situation befragt. Ein Großteil gab an, extrem belastet zu sein und Entlastungsangebote auch aus Sorge vor hohen Zuzahlungen nicht in Anspruch zu nehmen.

Bentele: „Wir brauchen endlich gute Möglichkeiten zur Vereinbarung von Pflege und Beruf. Und wir brauchen eine eigene finanzielle Leistung für die Nächstenpflege – damit Pflegende sich von ganzem Herzen der Pflege ihrer Angehörigen widmen können.“