Berlin, 04.01.2023
- Bentele: „Die Reform wird allerdings nicht ausreichen.“
- Das Wohl der Patientinnen und Patienten muss der Maßstab aller Handlungen sein
Das Gesundheitsministerium hat Pläne für eine Krankenhausreform vorgestellt. Unter anderem soll das Vergütungssystem über Fallpauschalen aufgeweicht werden: 40 Prozent der Kosten sollen über Vorhaltepauschalen für Personal und Geräte abgerechnet werden und nur noch 60 Prozent über die Fallpauschalen. Weiteres Kernstück der Reform ist, dass Krankenhäuser in drei Level eingeordnet und entsprechend vergütet werden. So soll es Kliniken zur Grundversorgung geben – zum Beispiel für grundlegende chirurgische Eingriffe und Notfälle und einem Kontingent an Akutpflegebetten.
Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Die Pläne zur Krankenhausreform sind immerhin ein kleiner Schritt in die richtige Richtung! Allerdings sollte das Gesundheitsministerium in seinen Plänen noch deutlich radikaler sein. Die vorgestellte Reform wird nicht ausreichen. Wir fordern eine vollständige Abkehr von der Gewinnorientierung und den sogenannten Fallpauschalen im Vergütungssystem. Das Wohl der Patientinnen und Patienten muss im Mittelpunkt aller Handlungen im Krankenhaus sein. Die Neueinstufung der Krankenhäuser in unterschiedliche Versorgungslevel sehen wir als Chance an: So kann die Grundversorgung auch in ländlichen Gebieten gesichert werden. Zudem könnte diese Einstufung von Krankenhäusern mit einer ambulant/stationären Grundversorgung gerade älteren Menschen helfen. Beispielsweise könnten so Menschen einfach zur Beobachtung bei einem mittelschweren Infekt aufgenommen werden.
Als sehr bedenklich empfinde ich die derzeitige Diskussion der einzelnen Interessenvertretungen im Gesundheitssystem. Alle, die im bisherigen System viel verdienen, verteidigen dieses ohne Rücksicht auf das Wohl der Patienten und die hohe Kostenbelastung. Die Bundesländer haben Sorge um ihre eigene Entscheidungshoheit. Die Krankenkassen fürchten, dass ihr Einfluss bei den Vergütungsverhandlungen sinkt. All diese Einwände haben nichts mit den Interessen der Patientinnen und Patienten zu tun. Es braucht eine echte Reform, bei der das Wohl der Patienten der alleinige Maßstab ist.“