Berlin,11.05.2023
- Verena Bentele: „Es braucht eine soziale Staffelung nach den finanziellen Möglichkeiten“
- Ausnahmen von der Umtauschpflicht muss es für Hochbetagte und Pflegebedürftige geben
Der Bundesrat befasst sich am Freitag (12. Mai) mit den Plänen der Bundesregierung zum Heizungsaustausch. Hauseigentümer sollen ab dem Jahr 2024 dazu verpflichtet werden, dass neu einzubauende Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das geplante Gebäudeenergiegesetz könnte für viele Haushalte bedeuten, dass sie in absehbarer Zeit eine neue Heizungsanlage kaufen müssen. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt dazu:
„Der Gesetzentwurf zum Heizungsaustausch muss dringend überarbeitet werden. Es braucht eine soziale Staffelung nach Einkommen und Vermögen und keine Grundförderung, die für den Superreichen genauso hoch ist wie für den Rentner, der ein kleines Häuschen, aber keine Rücklagen besitzt. Für ein sozial ausgewogenes Gesetz muss es ein klares Verfahren mit Prüfung der finanziellen Möglichkeiten geben.
Wer Klimaschutz mit Zustimmung der Bevölkerung will, muss unbedingt die Höhe der Förderung beim Heizungsaustausch nach der Höhe des Einkommens, der Rente oder des Vermögens richten.
Der Heizungsaustausch überfordert viele Menschen. Ältere können zum Beispiel das Geld für eine neue Heizungsanlage nicht aufbringen, weil sie keinen Kredit mehr von ihrer Bank bekommen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie Hochbetagte können nicht wochenlang in einer Baustelle wohnen.
Diese Beispiele zeigen deutlich, dass soziale Themen beim Schreiben dieses Gesetzes keine Rolle gespielt haben. Wenn es der Ampel-Koalition nicht gelingt, rechtzeitig ein sozial ausgewogenes Gesetz mit einer gestaffelten Förderung auf den Weg zu bringen, sollte sie die Einführung besser verschieben. Wir brauchen jetzt ein handwerklich sauberes Gesetz, dass die Leistungsfähigkeit der Menschen im Blick hat, und keinen Schnellschuss, der nicht sitzt.“