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VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Es braucht dringend eine Reform des AGG“

  • VdK fordert Verpflichtung zu Barrierefreiheit, Verbot von Benachteiligung bei Versicherungen und einfacheren Zugang zu Rechtsverfahren
  • Verena Bentele: „AGG zeigt in seiner jetzigen Form etliche Regelungslücken“

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angekündigt. Das zuständige Bundesjustizministerium hat bisher weder einen Gesetzentwurf noch ein Eckpunktepapier vorgelegt. Anlässlich des Jahrestages zum Inkrafttreten des AGG im August 2006 fordert der VdK das Justizministerium mit Nachdruck auf, Änderungen im Gesetzt schnellstmöglich umzusetzen. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

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„Menschen müssen endlich wirkungsvoll vor Diskriminierung geschützt werden. Es braucht dringend eine Reform des AGG. Es überrascht nicht, dass sich vor allem Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen an Antidiskriminierungsstellen wenden. Das AGG zeigt in seiner jetzigen Form etliche Regelungslücken, die schnellstmöglich geschlossen werden müssen. Private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen müssen endlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Zumindest muss die Verweigerung, im Einzelfall angemessene und zumutbare Vorkehrungen zur Barrierefreiheit zu treffen, als verbotene Diskriminierung ins AGG aufgenommen werden.

Auch bei Versicherungen besteht Handlungsbedarf: Derzeit wird Menschen wegen ihrer Behinderung oder Erkrankung durch intransparente Risikokalkulationen eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung faktisch verweigert. Hier muss ein wirksames gesetzliches Verbot die Benachteiligung stoppen.

Außerdem muss das AGG den Zugang zu Rechtsverfahren für Betroffene grundsätzlich erleichtern. Dafür müssen beispielsweise Fristen zur Geltendmachung von Diskriminierung von zwei auf zwölf Monate verlängert werden. Denn oft ist es für Betroffene eine schwere Entscheidung, gegen eine Diskriminierung vorzugehen. Oder sie erfahren erst zu spät davon, dass der Grund für ihre Ablehnung zum Beispiel im Bewerbungsverfahren ihre Behinderung war. Der VdK fordert zudem, eine Ombuds- und Schlichtungsstelle einzurichten. Schlichtungsverfahren sind schneller, niedrigschwelliger und kostengünstiger als Gerichtsprozesse, die im Moment der einzige Weg für Betroffene sind, ihr Recht durchzusetzen.“

Pressekontakt: Claudia Kepp, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de