- VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Wichtige VdK-Forderungen im Gesetzentwurf zur Wärmewende berücksichtigt“
- Ausnahmeregelungen für Menschen über 80 und Bezieher von Sozialleistungen sind für den VdK unverhandelbar
Wichtige Forderungen von uns wurden jetzt im Gesetzentwurf zur Wärmewende berücksichtigt. Es ist der Erfolg des VdK, dass es Ausnahmeregelungen für Menschen über 80 und Bezieher von Sozialleistungen bei der Pflicht zum Heizungstausch gibt.
Im Sinne der sozialen Verträglichkeit ist für uns unverhandelbar, dass Eigenheimbesitzer über 80 Jahre von der Verpflichtung zum Heizungsaustausch ausgenommen werden. Menschen in diesem Alter sollten nicht noch ihre letzten Lebensjahre mit einem aufwendigen Heizungsaustausch zubringen und womöglich noch einen Kredit beantragen müssen, den sie dann nicht erhalten. Nach unserer Auffassung sollte die Altersgrenze weiter auf 75 Jahre abgesenkt werden, da insbesondere arme Menschen eine geringere Lebenserwartung haben.
Außerdem ist nicht nachvollziehbar, dass Pflegebedürftige nicht von den Regelungen ausgenommen werden. Wer dement ist, kann keinen Antrag auf Fördermittel mehr stellen. Wer im Pflegebett liegt, kann keine Handwerker beaufsichtigen.
Auch Empfänger von Transferleistungen wie Wohngeld, Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter müssen sich keine Sorgen um eine teure Umrüstung ihrer Heizungsanlage machen. Damit ist eine weitere VdK-Forderung eingeflossen. Es gibt viele arme Eigenheimbesitzer mit einem kleinen Häuschen. Ihnen muss dringend geholfen werden. Das Wohngeld war erst im vergangenen Jahr reformiert worden, um Menschen zu entlasten, die mit ihren Wohnkosten überfordert sind. Diese Gruppe muss nun auch konsequent vor teuren Umbaumaßnahmen geschützt werden. Wer sich dennoch an der Wärmewende beteiligen will, sollte die Möglichkeit haben, für die Modernisierung eine 100-prozentige Förderung zu erhalten.
Trotz der geplanten Ausnahmeregeln besteht auch bei Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen große Sorge. Der VdK fordert die Ampel-Regierung auf, für diese Gruppe schnell ein KfW-Förderprogramm aufzulegen, das eine Staffelung nach Einkommen vorsieht. Wir brauchen eine sozialgerechte Förderung, die sich nicht nach dem Alter der Heizkessel richtet, sondern nach dem Geldbeutel des Heizungsbesitzers.“