Für die gesetzliche Krankenversicherung sind der Schutz vor Krankheiten und die Förderung der Gesundheit unverzichtbare Aufgaben, um Lebensqualität und Leistungsfähigkeit ihrer Versicherten unabhängig von Geschlecht und sozialer Stellung langfristig zu erhalten und ihnen ein gesundes Altern zu ermöglichen. Der Wandel des Krankheitsspektrums zu den chronisch-degenerativen Erkrankungen, der demographische Alterungsprozess und die sich verändernden Anforderungen in der Arbeitswelt machen eine Intensivierung präventiver, auf die Minderung gesundheitlicher Belastungen und die Stärkung gesundheitlicher Potenziale und Ressourcen gerichteter Strategien und Interventionen erforderlich. Da Krankheiten und ihre Risikofaktoren in der Bevölkerung sozial ungleich verteilt sind, ist gerade Versicherten in sozial benachteiligter Lage hierbei ein besonderes Augenmerk zu widmen. 25 Prozent mehr für Prävention Die gesetzlichen Krankenkassen gaben im Jahr 2023 für Prävention und Gesundheitsförderung ihrer rund 75 Millionen Versicherten insgesamt 8,4 Mrd. Euro aus. Das ist gegenüber 2019 (6,7 Mrd. Euro) innerhalb von fünf Jahren eine Steigerung um rund 25 Prozent. Der GKV-Spitzenverband setzt sich dafür ein, Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu etablieren. Dies beinhaltet eine langfristig gesicherte und angemessene Finanzierung durch Bund, Länder und Kommunen. Finanzielle Lastenverschiebungen vom Staat auf die GKV und eine Fremdbestimmung über Beitragsmittel der Versicherten und Arbeitgebenden werden abgelehnt. Prävention ist eine stille Heldin „Prävention ist eine stille Heldin. Bei ihr geht es nicht um Heldengeschichten von überraschender Heilung oder einer Rettung in letzter Minute. Prävention leistet ihren Anteil daran, dass Menschen nicht oder zumindest später krank werden, meist still und leise im Hintergrund. Auch wenn wir in der gesetzlichen Krankenversicherung alles daransetzen, dass den Kranken und Verletzten umfassend geholfen wird, ist es uns doch am liebsten, wenn Menschen aufgrund guter Präventionsarbeit gar nicht erst krank werden“, so Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende. Die gesetzliche Krankenversicherung unterstützt deshalb auch das politische Anliegen, die Herzgesundheit in Deutschland zu stärken. Allerdings sind die im aktuellen Entwurf des Gesunden-Herz-Gesetzes vorgesehenen Maßnahmen kontraproduktiv. Denn dieses Gesetz setzt auf noch mehr Behandlung von Erkrankten auf Kosten der Primärprävention. Gesundes-Herz-Gesetz befördert die Staatsmedizin und beschneidet die Primärprävention Nach den Gesetzesplänen soll der Gemeinsame Bundesausschuss verpflichtet werden, eine ganze Reihe von neuen Untersuchungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen einzuführen. Inhalt und Ausgestaltung dieser neuen Angebote werden im Gesetz zum Teil bis in kleinste Details festgelegt. Tatsächlich hat der Gemeinsame Bundesausschuss bereits den gesetzlichen Auftrag, auf Grundlage der evidenzbasierten Medizin Nutzen, medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit aller Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu prüfen. Diese bewährten Qualitätsmaßstäbe werden von den kleinteiligen gesetzlichen Vorgaben konterkariert. Allen Versicherten stehen im Übrigen schon jetzt regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen, die nach sorgfältiger Beratung in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen wurden, zur Verfügung. Absolut inakzeptabel ist, dass Finanzmittel, die die Krankenkassen derzeit für Primärprävention ausgeben, zur Ausweitung medizinischer Maßnahmen umgewidmet werden sollen. Die Folge: Krankenkassen müssen ihre Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Primärprävention drastisch einschränken. Konkret betroffen wären Maßnahmen wie Bewegungsangebote in Sportvereinen, Angebote zum Stress- und Ressourcenmanagement, zur gesunden Ernährung und Gewichtsreduktion, Kompaktangebote für pflegende Angehörige sowie auch digitale Präventionsangebote. „Die geplante gesetzliche Einführung von zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen an der Wissenschaft vorbei unterstreicht einmal mehr, wie wichtig ein staatsfernes Gesundheitswesen ist. Nicht die persönliche Meinung eines Ministers sollte über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen entscheiden, vielmehr brauchen wir weiterhin gut abgewogene, gemeinsame Entscheidungen von Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken auf einer soliden wissenschaftlichen Grundlage“, so Uwe Klemens, Vorsitzender des Verwaltungsrates. Soziale Selbstverwaltung Sie möchten mehr über die Arbeit der Sozialen Selbstverwaltung erfahren? Die kompakten filmischen Berichte zu den letzten Verwaltungsratssitzungen sowie weitere Beiträge mit Vertreterinnen und Vertretern der Selbstverwaltung Sie auf unserem YouTube-Kanal. #GKVTag Die 95 gesetzlichen Krankenkassen haben ein gemeinsames Ziel: die gesundheitliche Absicherung ihrer rund 75 Millionen Versicherten. Sie setzen sich dafür ein, dass die Beiträge ihrer Versicherten und deren Arbeitgebenden für eine hochwertige und zugleich wirtschaftliche Versorgung eingesetzt werden – und dass Ausgaben für Gesundheit fair verteilt werden. Alle gesetzlichen Krankenkassen stehen aus Überzeugung hinter einem Solidarsystem, das heute 90 Prozent der Bevölkerung absichert – unabhängig von Alter, Einkommen oder Krankheitsrisiko. Es gilt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, statt zu spalten. Es gilt, ein insgesamt gut funktionierendes Gesundheitssystem weiterzuentwickeln, statt es kaputtzureden. Einmal im Quartal weisen die Krankenkassen gemeinsam auf zentrale Anliegen der gesetzlichen Krankenversicherung und ihrer Versicherten hin. Einmal im Quartal ist GKV-Tag. Denn #wirsindGKV. |
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