Übung macht den Meister: AOK Hessen veröffentlicht aktuelle Transparenzkarte über Mindestmengen im Krankenhaus
Kliniken dürfen nicht ohne Weiteres alle Operationen durchführen und abrechnen. Für manche, wie z.B. die Implantation von Knieprothesen oder Eingriffe an der Speiseröhre, gelten gesetzliche Mindestmengen. Werden sie unterschritten, darf das Krankenhaus eine Leistung nicht anbieten. Es fehlt dann schlichtweg an der nötigen Erfahrung und damit an Qualität. Für Eingriffe an der Speiseröhre wurde die Mindestmenge jetzt sogar noch einmal erhöht. Mit dem Ergebnis, dass im kommenden Jahr deutlich weniger hessische Krankenhäuser solche Operationen durchführen dürfen.
Die Anhebung der Mindestmenge für komplexe Operationen an der Speiseröhre von 10 auf 26 Eingriffe pro Jahr wird damit 2023 zu einer deutlichen Konzentration der Versorgung führen: Laut Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK Hessen reduziert sich die Zahl der Klinik-Standorte, die diesen Eingriff durchführen dürfen, von 17 Klinikabteilungen mit Erlaubnis zur Ösophagus-OP in diesem Jahr auf nur noch sechs im kommenden Jahr. Bei komplexen Operationen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) verringert sich die Zahl der berechtigten Kliniken um 2 auf 24.
Mindestmengen ausweiten, Planung verbessern
Die AOK Hessen hat ihre „Mindestmengen-Transparenzkarte“ entsprechend aktualisiert und gibt einen aktuellen Überblick über alle hessischen Kliniken, die 2023 mindestmengen-relevante Operationen durchführen dürfen. Wer nicht in der Liste aufgeführt ist, darf die Eingriffe nicht vornehmen – zumindest nicht auf Kosten der GKV. Denn Studien belegen, dass in Kliniken, die die vorgegebenen Mindestmengen einhalten, das Komplikationsrisiko und die Sterblichkeit der Patientinnen und Patienten geringer sind als in Krankenhäusern mit Fallzahlen unterhalb der Mindestmenge. „Daher fordern wir schon länger eine Erhöhung der bestehenden Mindestmengen und vor allem auch weiterhin eine Erweiterung auf weitere Operationen,“ sagt Joachim Henkel, Krankenhaus-Chef der AOK Hessen. Er fügt hinzu: „Die Konzentration komplexer Leistungen ist sinnvoll und notwendig, um die Behandlungsqualität zu verbessern und die Patientensicherheit zu erhöhen. Hier hinken wir in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen europäischen Staaten deutlich hinterher. Es braucht dringend eine Reform der Krankenhausplanung, die eine bestmögliche Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten gewährleistet und gleichzeitig eine bedarfsgerechte Versorgung sowie bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sichert.“
Gemeinsamer Bundesausschuss berät über zusätzliche Mindestmengen
Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt es aktuell für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre (bisher 10, ab nächstem Jahr 26), und Bauspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm (bisher 14, ab nächstem Jahr 20 Fälle pro Jahr). Zudem werden ab 2024 bereits beschlossene Mindestmengen für Brustkrebs-Operationen und für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs greifen. Aktuell berät der Gemeinsame Bundesausschuss über die Einführung weiterer Mindestmengen, unter anderem für die Durchführung von Herztransplantationen. Zudem wird über die Aktualisierung der bestehenden Mindestmenge zur Implantation künstlicher Kniegelenke und über die Neukonzeption der Mindestmenge zu Stammzelltransplantationen beraten.
Zur
Mindestmengen-Transparenzkarte:
https://aok-bv.de/engagement/mindestmengen