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Wenn der Arztbesuch notwendig ist: Erkrankungen bei Kindern früh erkennen

Jedes Kind hat Anspruch auf zehn Vorsorgeuntersuchungen, die von den Krankenkassen bezahlt werden. Ein Kinder- und Jugendarzt untersucht regelmäßig bei den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9, ob ein Kind körperlich gesund ist und sich emotional und sozial gut entwickelt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben Corona-bedingt die festen Zeiträume für die U6, U7, U7a, U8 und U9 bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Somit können Ärzte die Untersuchungen also auch dann durchführen und abrechnen, wenn die Zeiträume dafür überschritten werden.

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In den vergangenen Wochen haben sich Berichte darüber vermehrt, dass im Moment deutlich weniger Menschen einen Arzt aufsuchen. Für Eltern bleibt es dennoch wichtig, dass ein Arzt regelmäßig die Gesundheit ihres Kindes kontrolliert. Wie bei allen Erkrankungen gilt auch hier, dass Fehlentwicklungen sich umso besser behandeln lassen, je früher sie entdeckt werden. Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder beginnen direkt nach der Geburt und erstrecken sich bis zur Pubertät.

„Die Früherkennungsuntersuchungen bieten die Chance, dass mögliche Gesundheitsstörungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung frühzeitig erkannt und behandelt werden können und ein Kind – wenn erforderlich – gezielt unterstützt und gefördert werden kann“, betont Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen.

Die Praxen haben ihrerseits Sicherungsmaßnahmen ergriffen, um das Infektionsrisiko so weit wie möglich auszuschließen. Vor dem Arztbesuch sollten Eltern allerdings telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen. Außerdem müssen die Hygieneregeln vor Ort weiterhin beachtet werden.

Hintergrund:

Bei jeder U-Untersuchung überprüft der Arzt die körperliche Entwicklung des Kindes: Er hört unter anderem Herz und Lunge ab, untersucht die Haut, prüft die altersent-sprechende Bewegungsfähigkeit und misst Gewicht und Größe. Was darüber hinaus stets kontrolliert wird, sind das Seh- und Hörvermögen, die Sprachentwicklung, grob- und feinmotorische Fähigkeiten, geistige Fähigkeiten sowie die soziale und emotionale Kompetenz. Auch eine Beratung der Eltern steht immer auf der Agenda. Hier wird erfragt, ob Auffälligkeiten beim Kind bemerkt wurden, zum Beispiel Probleme beim Schlafen oder Essen. Außerdem spricht der Arzt je nach Entwicklungsphase weitere Themen wie Impfschutz, Ernährung, Mund- und Zahngesundheit oder Unfallverhütung an.

Wann steht welche U-Untersuchung an?

•          U1: unmittelbar nach der Geburt

•          U2: zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag

•          U3: in der vierten bis fünften Lebenswoche

•          U4: dritter bis vierter Lebensmonat

•          U5: sechster bis siebter Lebensmonat

•          U6: zehnter bis zwölfter Lebensmonat

•          U7: 21. bis 24. Lebensmonat

•          U7a: 34. bis 36. Lebensmonat

•          U8: 46. bis 48. Lebensmonat

•          U9: 60. bis 64. Lebensmonat

•          U10: 7. bis 8. Lebensjahr

•          U11: 9. bis 10. Lebensjahr

•          J1: 13. bis 15. Lebensjahr

•          J2: 16. bis 17. Lebensjahr