Mit der Investitionshilfe des Bundes über den Zukunftsfonds werden den Krankenhäusern für dringend notwendige Modernisierungsinvestitionen Mittel bereitgestellt, die über die Regelinvestitionsfinanzierung durch die Bundesländer nicht zur Verfügung stehen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt ausdrücklich diese Entscheidung der Bundesregierung. „Telemedizinische Weiterentwicklungen und die IT-Sicherheit vertragen kein längeres Warten“, erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Für die Krankenhäuser von außerordentlicher Wichtigkeit in diesem Kabinettsbeschluss ist die Verlängerung und Neukonzeption des Schutzschirmes gegen weiter anhaltende Corona-bedingte Mehrkosten und Erlösverluste der Krankenhäuser bis zum Ende des Jahres. Damit erhalten die Krankenhäuser für die Konzentration auf die weitere Pandemiebewältigung die erforderliche ökonomische Planungssicherheit. Das mit dem GKV-Spitzenverband gemeinsam vereinbarte Konzept sieht die Absicherung der Erlöse aus Fallpauschalen auf dem Niveau des Vorjahres über einen gesonderten Corona-Ganzjahres-Mindererlösausgleich vor. „Mit diesem Konzept kann das politische Versprechen eines Defizitschutzes für die Krankenhäuser zumindest halbwegs gehalten werden“, so Georg Baum. |