„Die Innungskrankenkassen unterstützen das Ziel, die Leistungen sowie die Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Das vorliegende Gesetzespaket wählt aber leider einen eher kleinteiligen Zugang zum Thema. Kritisch sehen wir die Verpflichtung zum Abschluss von Qualitätsverträgen im stationären Bereich, da diese mit einem hohen Aufwand verbunden sind. Die Kassen werden das Kosten- Nutzen-Verhältnis sorgfältig abwägen müssen. Ein Beitrittsrecht zu bestehenden Verträgen wäre ein pragmatischer Lösungsweg. Obwohl wir die vorgesehene Verlängerung der Bereinigungsfrist begrüßen, ist die Gefahr einer Doppelfinanzierung von Leistungen aus dem TSVG weiterhin nicht ausgeschlossen. Die Vorschläge der Kassen hierzu sind leider bisher
nicht berücksichtigt worden.“