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vdek fordert umfassende Strukturreformen im Krankenhausbereich

Anlässlich des morgen beginnenden Hauptstadtkongresses Medizin und Gesundheit fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) umfassende Strukturreformen im Krankenhausbereich und eine konsequente Fokussierung auf die Versorgungsqualität. Der stationäre Sektor müsse durch Konzentration von Leistungen – vor allem in den Ballungsgebieten – qualitativ hochwertiger gestaltet werden. Zugleich müsse die Versorgung in ländlichen Regionen modernisiert werden. Dies sei durch ambulant-stationäre Versorgungszentren und den Ausbau vernetzter Strukturen erreichbar.

Leistungskonzentration verbessert Qualität der Versorgung

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„Die stationäre Versorgung an die aktuellen Herausforderungen und regionale Strukturen anzupassen dient unserem stetigen Ziel der Qualitätssteigerung“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Auch der prognostizierte Fachkräftemangel mache es zunehmend notwendig, die Versorgung zu bündeln. Nur so sei künftig flächendeckend eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten. Ein Gutachten des IGES Instituts, das der vdek kürzlich in Auftrag gegeben hatte, zeigt, dass Leistungskonzentration einen wesentlichen Beitrag zu einer hochwertigen Qualität der Krankenhausversorgung und mehr Patientensicherheit leisten kann. Behandlungen sind nach Studien dort qualitativ besser, wo sie öfter durchgeführt werden. Nach Ansicht des vdek müssten Mindestmengenregelungen stärker als bislang in die Krankenhausstrukturplanungen der Länder eingebunden werden. Die von der Politik geplante Ausweitung der Mindestmengenregelungen ist richtig, betonte Elsner. Derzeit gebe es solche Vorgaben lediglich für sieben Bereiche. Die Regelungen müssten aber von den Krankenhäusern auch vollständig umgesetzt werden. Das sei in vielen Krankenhäusern bislang noch immer nicht der Fall.

Bundesländer müssen Finanzierungsverantwortung nachkommen

Elsner forderte, dass die Bundesländer durch ihre Krankenhausplanung aktiv am erforderlichen Strukturwandel mitwirken, statt wie bisher oft einfach ihre Planung fortzuschreiben. Auch müssten die Länder ihrer Verantwortung für eine angemessene Investitionskostenfinanzierung nachkommen. Um dies zu erreichen, seien etwa gesetzliche Investitionsquoten eine geeignete Maßnahme. Die Krankenkassen müssten in jedem Fall mit einem verbindlichen Mitspracherecht beteiligt werden.

Forderungen der Ersatzkassen zu einer Reform der Krankenhausstrukturen enthält ein Zehn-Punkte-Papier von TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK zur Bundestagswahl. Es kann im Internet abgerufen werden unter: https://www.vdek.com/politik/positionen/wahlperiode_19.html#aktuell. Das IGES-Gutachten „Qualitätsverbesserung durch Leistungskonzentration in der stationären Versorgung“ steht ebenfalls online zum Download bereit, unter: https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2021/iges-gutachten-reform-krankenhausstrukturen.html