Die Kooperation der VIACTIV Krankenkasse mit scanacs erleichtert Apotheken künftig die Arbeit. Denn ab sofort können sie die Stammdaten der VIACTIV-Versicherten bei Bedarf in Echtzeit nutzen. Die digitale Anbindung liefert außerdem wichtige Hinweise zu Verordnungen, die Apotheken bislang nicht einsehen konnten. Möglich wird dies jetzt durch die Verknüpfung von Versichertenstammdaten mit der Logik der Verordnungsprüfung der scanacs-Plattform.
Digitaler Komfort und Zeitersparnis in der Apotheke
„Durch die zusätzlichen Informationen entfallen zeitintensive Klärungen. Dadurch spare ich Zeit, die nun meinen Kunden zur Verfügung steht“, erklärt Apothekerin Dr. Inka Krude aus Bochum.
Die Anbindung bietet in der Praxis wesentliche Vorteile. Unter den Erstattungshinweisen der VIACTIV-Krankenkasse, die bisher für die Apotheken nicht einsehbar sind, finden sich zum Beispiel der aktuelle Leistungsanspruch oder Angaben zum Geschlecht des Versicherten. Das Geschlecht wird weder auf den herkömmlichen noch auf den E-Rezepten angezeigt, kann aber gerade dann bedeutsam sein, wenn die Patientin oder der Patient nicht vor einem steht, sondern sich telefonisch beraten lässt. Das Alter des Versicherten ist künftig ebenfalls sichtbar. Bei vielen Medikamenten ist es maßgeblich für die Beratung, die damit entscheidend verbessert werden kann.
Das VSD-Management wird bereits erfolgreich von Kliniken und weiteren Leistungserbringern genutzt, um Informationen zu überprüfen und zu aktualisieren. Die digitale Verordnungsprüfung funktioniert auf diese Weise schnell und datensicher.
„Rückfragen und zeitraubende Prüfungen werden auf beiden Seiten reduziert. Mit dem Stammdatenabgleich unserer Versicherten haben wir einen wichtigen Baustein für die Digitalisierung der Rezeptprüfung und Abrechnung geschaffen“, erklärt Andreas Krömer, Geschäftsbereichsleiter Abrechnungs- und Vertragsmanagement bei der VIACTIV.
Baustein für moderne Anwendungslandschaft
Dieser zukunftsfähige Baustein lässt sich optimal in den Ausbau einer modernen Anwendungslandschaft integrieren. Der aufwendige Datenabzug bei den Krankenkassen entfällt. Gleichzeitig genügt der Prozess damit allen datenschutzrechtlichen Anforderungen, denn Datenabruf und -abgleich finden direkt zwischen Apotheke und Krankenkasse statt.
„Mit der Einführung des neuen Stammdatenservice haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht, denn die neuen Funktionen und deren Verfügbarkeit in der Apotheke sind bisher einzigartig. Durch die Stammdaten können künftig auch auf Personengruppen bezogene Verträge abgeschlossen, geprüft und abgerechnet werden, was gerade für die aktuell diskutierten pharmazeutischen Dienstleistung wichtig ist.“, erläutert Frank Böhme, Geschäftsführer der scanacs GmbH.
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