Der Deutsche Bundestag hat heute das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Das Gesetz ist aus Sicht der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler enttäuschend. Sie müssen jetzt tiefer in die Taschen greifen, um die anstehenden höheren GKV-Beiträge zu finanzieren, und dies in einer wirtschaftlich hoch angespannten Gesamtsituation. Eine nachhaltige Lösung der Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über 2023 hinaus wird mit dem Gesetz zudem nicht erreicht.
Jetzt zügig strukturelle Reformen angehen
Wir begrüßen deshalb, dass mit dem GKV-FinStG ein Auftrag an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verbunden ist, bis Ende Mai 2023 Empfehlungen auszuarbeiten, wie die GKV finanziell stabilisiert werden kann. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf die Ausgabenseite gelegt werden. Wir nehmen die Bundesregierung beim Wort. Strukturelle Reformen der ambulant-stationären Versorgungsstrukturen sind überfällig. Effizienzreserven in der Versorgung müssen gehoben und die Qualität der Versorgung verbessert werden. Die Digitalisierung bietet ein großes Potential. Hier gilt es, die Stolpersteine gemeinschaftlich aus dem Weg zu räumen.
Reformen auf der Einnahmenseite nicht außer Acht lassen
Aber auch die Einnahmenseite darf nicht außen vor bleiben. Hier steht die kostendeckende Finanzierung der ALG-II-Empfängerinnen und -Empfänger nach wie vor auf der Agenda, wie auch die Absenkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel auf sieben Prozent. Außerdem fordern die Ersatzkassen eine Dynamisierung des Steuerzuschusses zur Kompensation versicherungsfremder Leistungen der GKV.
Wir bieten der Bundesregierung unsere Unterstützung bei der Entwicklung entsprechender Reformkonzepte an und stehen für einen konstruktiven Dialog bereit.“