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Anhörung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Tagesbehandlung im Krankenhaus ist Irrweg: Keine Verbesserungen für Patienten und Pflegepersonal, aber Ausbremsen der Ambulantisierung

Anlässlich der Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Kabinettsentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) am 9.11.2022 spricht sich der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) gegen die Regelungen zur Einführung von sogenannten tagesstationären Behandlungen im Krankenhaus aus. Für den dringend notwendigen Ambulantisierungsprozess ist das nicht zielführend. „Die Zielsetzung hin zu mehr Ambulantisierung ist richtig, doch der Weg dahin der falsche. Wir haben Sorge, dass ambulante Fälle jetzt zu sogenannten Tagesstationären werden“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). „Anstatt die Versorgung zu verbessern, wird sie teurer. Schon jetzt fließt jeder dritte Beitragseuro in den stationären Sektor. Es werden im Krankenhaussektor keine Strukturveränderungen, sondern allein neue Abrechnungsmöglichkeiten geschaffen – zulasten der Beitragszahler.“

Einführung von PPR 2.0 ist überflüssig

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Die Ersatzkassen sehen auch die mit dem KHPflEG geplante Einführung der Pflegepersonalregelung PPR 2.0 kritisch. Ausreichend Personal in den Krankenhäusern ist den Ersatzkassen besonders wichtig. Die geplante Einführung der Pflegepersonalregelung PPR 2.0 schreibt aber nur Sollwerte fest. Dass zusätzliche Pflegekräfte tatsächlich gefunden und eingesetzt werden ist dadurch nicht sichergestellt.

„Wir unterstützen das Ansinnen, die Pflegesituation in den Krankenhäusern zu verbessern. Doch mit einer Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs nach PPR 2.0 wird weder das Ziel erreicht, der Überbelastung des Pflegepersonals im Krankenhaus entgegenzuwirken, noch die Versorgungsqualität der Patienten gesteigert. Stattdessen werden die Pflegekräfte mit neuen bürokratischen Prozessen belastet und darüber hinaus Anreize zur Falschdokumentation geschaffen“, sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.

Kritisch sei auch, dass das Bundesministerium für Finanzen einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), mit der Vorgaben zur Pflegepersonalbedarfsermittlung festgelegt werden können, zustimmen soll. „Die Beteiligung des Finanzministeriums ist ein Systembruch, den wir ausdrücklich ablehnen“, so Elsner. „Es besteht die Gefahr, dass die Entscheidungen nach der Finanzlage des Bundeshaushaltes getroffen werden und nicht nach dem tatsächlichen Personalbedarf.“

Statt der Einführung der PPR 2.0 wäre es zielführender, die rasche Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Pflegepersonalbedarfs voranzutreiben. Diesen Prozess hat der Gesetzgeber erst vor kurzem initiiert und es liegen Vorschläge der Selbstverwaltungspartner bereits seit 2021 auf dem Tisch. Auch daher mache das Interimsinstrument PPR 2.0 keinen Sinn.

Budgetverträge: Verhandlungsstau abbauen – realistischen Zeitrahmen setzen

Mit dem KHPflEG sollen zudem Fristen für die Budgetverhandlungen zwischen Klinken und Krankenkassen eingeführt werden. Das damit verbundene Ziel, den Verhandlungsstau aufzuholen, unterstützen die Ersatzkassen ausdrücklich. Doch der vom BMG vorgesehene Zeitrahmen, im kommenden Jahr alle noch ausstehenden Verhandlungen abzuschließen und die Verhandlungen ab 2024 im Vorfeld durchzuführen, ist schlichtweg unrealistisch. „In manchen Bundesländern stehen heute noch die Budgetverhandlungen für das Jahr 2021 aus. Das ist vor allem der Corona-Pandemie geschuldet. Die Ersatzkassen wollen schnellstmöglich zu rechtzeitigen Budgetverhandlungen zurückkehren, denn jedes Krankenhaus sollte im Sinne einer qualitativ hochwertigen Versorgung wissen, welche Mittel zur Verfügung stehen. Es macht aber keinen Sinn, Regelungen aufzusetzen, die schon im Vorfeld zum Scheitern verurteilt sind“, so Elsner.

Stattdessen sollte den Vertragsparteien vor Ort zumindest ein zusätzliches Jahr zur Auflösung des Verhandlungsstaus gegeben und darüber hinaus gesetzliche Regelungen zur Vereinfachung der Verhandlungen getroffen werden.

VideoIdent-Verfahren zur ePA-Nutzung schnell wieder zulassen

Im Rahmen des KHPflEG soll auch das Identifizierungsverfahren, über das sich Versicherte für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) legitimieren können, neu geregelt werden. Nachdem die Krankenkassen das von den Versicherten vorrangig genutzte VideoIdent-Verfahren aufgrund möglicher Sicherheitslücken vorerst nicht mehr anbieten dürfen, sollen laut Kabinettsentwurf künftig auch Apotheken die erforderliche Identifizierung der Versicherten durchführen dürfen. Die Ersatzkassen lehnen das ab.

„Anstatt weitere Leistungserbringer ins Boot zu holen und kostenintensive Parallelstrukturen zu schaffen, sollten alle Anstrengungen unternommen werden, das VideoIdent-Verfahren auf einem hohen Sicherheitsniveau wieder verfügbar zu machen. Die Ersatzkassen stehen dafür in engem Austausch mit ihren Dienstleistern und arbeiten mit Hochdruck daran, das Verfahren noch sicherer zu machen“, betonte Elsner. Moderne und einfache Identifizierungsverfahren, die die Versicherten auch aus anderen Bereichen kennen, etwa bei Bankgeschäften, seien für die Akzeptanz der ePA und das Voranbringen der Digitalisierung im Gesundheitswesen unverzichtbar.