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Elsner: „Ersatzkassen begrüßen, dass die Selbstverwaltung bei der sektorengleichen Vergütung wieder ins Boot geholt werden soll“

Anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss zum
Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) sagte Ulrike Elsner,
Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Es ist
gut, dass die Bundesregierung die gemeinsame Selbstverwaltung bei der
konkreten Ausgestaltung des Ambulantisierungsprozesses wieder ins Boot
holen will. So sieht der Entwurf des KHPflEG aktuell vor, dass die
gemeinsame Selbstverwaltung eine sektorengleiche Vergütung für
Leistungen des ambulanten Operierens (AOP-Katalog) vereinbart, die in
Deutschland unnötigerweise stationär erbracht werden. Internationale
Vergleichsstudien zeigen, dass es in Deutschland durchaus
Ambulantisierungspotenzial gibt, das über diesen Weg erschlossen werden
kann.
Das Festhalten im Gesetzentwurf an den sogenannten tagesstationären
Behandlungen hingegen ist nicht nachvollziehbar. Anstatt den
Strukturwandel im Krankenhaus konsequent anzugehen, schafft die
Bundesregierung hier eine weitere und zudem redundante
Behandlungsform, die weder die Versorgung verbessert noch das
Pflegepersonal im Krankenhaus entlastet. Stattdessen werden neue
Abrechnungsoptionen zulasten der Beitragszahler geschaffen.
Einen großen Fortschritt hat der überarbeitete Gesetzentwurf mit der
Fristverlängerung bei den Budgetverträgen zwischen Klinken und
Krankenkassen gebracht. Die Ersatzkassen begrüßen ausdrücklich, dass ihre
Bedenken gehört und der Zeitrahmen, in dem der Verhandlungsstau
abgebaut werden soll, auf ein realistisches Maß angepasst wurde.“