Versicherte der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) erhalten seit 1. Januar 2023 eine bessere Versorgung mit Hörgeräten. Das ist Inhalt eines Vertrags, den der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit der Bundesinnung der Hörakustiker (biha) geschlossen hat.
Ersatzkassenversicherte erhalten künftig Hörgeräte mit einer noch besseren technischen Ausstattung. Diese Geräte mit sogenannter adaptiver Ausstattung können Signale aus verschiedenen Richtungen besser unterscheiden und Störsignale besser erkennen und herausfiltern. Gewünschte Signale, insbesondere Sprache, werden so verständlicher.
„Die verbesserte Versorgung bedeutet ein Plus an Lebensqualität für unsere Versicherten“, erläutert Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „In Anbetracht des demografischen Wandels werden Hörgeräte ein immer wichtigeres Thema, denn sie ermöglichen soziale Teilhabe bis ins hohe Alter.“ Der Bedarf an Hörgeräten steigt: 2021 gaben die Ersatzkassen mehr als 630.000 Euro für Hörgeräte und andere Hörhilfen aus – ein Anstieg von über 50 Prozent binnen drei Jahren.
Höhere Vergütung für Hörakustikerinnen und Hörakustiker
Versicherte der Ersatzkassen profitieren seit diesem Jahr zusätzlich von höherer Transparenz: Sie erhalten ausführliche Informationen über ihren Leistungsanspruch sowie über eventuelle Mehrkosten, falls sie sich für ein teureres Hörsystem, beispielsweise mit Fernbedienung, entscheiden.
Hörakustikerinnen und Hörakustiker erhalten im Gegenzug für die besseren Leistungen eine höhere Vergütung von den Ersatzkassen. Dies gilt sowohl für die Erstversorgung als auch für die Nachsorge.
Ein neuer Vertrag war erforderlich, weil der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) geänderte Festbeträge für Hörhilfen verabschiedet hatte. Zur Kategorie Hörhilfen gehören neben den klassischen Hörgeräten auch verwandte Geräte, die beispielsweise die Wahrnehmung von Tinnitus senken.
Der vollständige Vertrag ist abrufbar unter https://www.vdek.com/vertragspartner/hilfsmittel/hoerhilfen.html