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BARMER versendet Wahlunterlagen zur Sozialwahl

Rund sieben Millionen Mitglieder der BARMER können bis Ende Mai ihre Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat der Kasse wählen. Dafür erhalten sie bis zum 28. April per Post die Wahlunterlagen. Erstmalig ist bei der Sozialwahl 2023 neben der Briefwahl auch online die Stimmabgabe möglich. „Die Sozialwahl ist das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. Mit ihrer Stimme stärken die Wählerinnen und Wähler die Gremien der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine hohe Wahlbeteiligung ist die beste Legitimation für den neuen Verwaltungsrat der BARMER. Denn er trifft strategische Entscheidungen, die unsere Versicherten direkt betreffen“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Mit der Online-Abstimmung werde es so einfach wie nie, sich an der Wahl des neuen Versichertenparlamentes zu beteiligen.

Verwaltungsrat sorgt für Mehrleistungen

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Der aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat der BARMER entscheide unter anderem über den fast 46 Milliarden Euro umfassenden Haushalt der Kranken- und Pflegekasse. Zudem beschließe er Satzungsleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgingen. Dazu gehören unter anderem die komplette Übernahme der Kosten für Reiseschutzimpfungen bei Privatreisen, neue Leistungen für Schwangere und Familien wie Tests auf Ringelröteln und Windpocken oder der Ausbau des Bonusprogrammes für gesundheitsbewusstes Verhalten.

Wählen ab 16 Jahren möglich

Wählen dürften bei der BARMER alle Mitglieder, die am 1. Januar dieses Jahres 16 Jahre und älter waren. Die Zugangsdaten zur Online-Wahl würden ihnen zusammen mit den Briefwahlunterlagen zugesandt. Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt und ist nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.

Mehr zur Sozialwahl bei der BARMER unter: www.barmer.de/sozialwahl.

Diese Pressemitteilung finden Sie in unserem Presseportal unter: www.barmer.de/p019749.