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Eckpunkte zur Krankenhausreform

Einigung birgt Chance auf mehr Qualität in der Krankenhausversorgung

Bund und Länder haben sich heute auf Eckpunkte zur Krankenhausreform geeinigt. In den kommenden Wochen soll ein darauf basierender Gesetzentwurf erarbeitet werden. Dazu sagte Dr. Jörg Meyers-Middendorf, Vertreter des Vorstandes des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

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„Grundsätzlich ist es gut, dass nach langen, schwierigen Verhandlungen eine Einigung zwischen Bund und Ländern über den Weg zu einer Krankenhausreform erzielt werden konnte. Die Einführung von einheitlichen Leistungsgruppen auf Grundlage bundeseinheitlicher Qualitätsstandards eröffnet die Chance, die Krankenhausversorgung zukünftig stärker nach Qualitätskriterien zu strukturieren. Das darf aber nicht durch weitreichende Ausnahmeregelungen für die Länder verwässert werden.

Mehr Transparenz über Qualität der Leistungen

Gut ist auch, dass der Bund mit einem eigenen Gesetz für mehr Informationen und Aufklärung über die Qualität der erbrachten Leistungen sorgt. Das kann die Transparenz für Patientinnen und Patienten deutlich erhöhen. Bedauerlich ist allerdings, dass die ursprüngliche Maßgabe einer erlösneutralen Reform nicht eingehalten wird. Die Reform wird zu deutlichen Mehrkosten für die Krankenkassen führen, auch durch die zusätzlichen Sicherstellungzuschläge. Es ist zu erwarten, dass dies zu Beitragserhöhungen führt, da sonstige Finanzierungsmittel nicht vorgesehen sind. Das ist nicht akzeptabel.“