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vdek: Gesicherte Datennutzung verbessert die Gesundheitsversorgung maßgeblich – Krankenkassen können wichtigen Beitrag leisten

) Anlässlich der Fachanhörung des Bundesgesundheitsministeriums zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) am 14. August 2023 erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Mit dem neuen Gesundheitsdatennutzungsgesetz wird die Versorgung in Deutschland qualitätsorientiert weiterentwickelt. Gesundheitsdaten werden stärker und datenschutzkonform erschlossen und verwendet. So können wissenschaftliche Erkenntnisse schneller generiert werden und in eine bessere Gesundheitsversorgung einfließen, sowohl bei Prävention, Diagnostik als auch Therapie.

Möglichkeiten des Versorgungsmanagements der Krankenkassen werden ausgebaut

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Sehr gut ist, dass die Kranken- und Pflegekassen nun endlich mehr Möglichkeiten erhalten, Gesundheitsdaten für die gezielte Beratung ihrer Versicherten zu verwenden, um beispielsweise gezielt über besondere Versorgungsangebote zu informieren oder auf Präventionsangebote hinzuweisen. Allerdings sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren klargestellt werden, dass auch die chronisch kranken Versicherten einbezogen werden und von der Beratung profitieren können. Denn gerade dort haben die sektorübergreifenden Daten der Krankenkassen das Potenzial, gravierende medizinische Probleme besser zu erkennen und die Versicherten zu beraten.

Schnellere Nutzung von Abrechnungsdaten im ambulant ärztlichen Bereich

Sehr zu begrüßen ist auch das Vorhaben, Daten aus dem ambulanten Bereich schneller weiterzuleiten. Gerade in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig eine zeitnahe Datenverfügbarkeit ist. Der Gesetzgeber sollte die Regelung aber dahingehend ergänzen, dass eine Nutzung der Abrechnungsdaten auch durch die Krankenkassen für Beratungs- und Versorgungszwecke möglich sein muss. Außerdem müssen die Fristen und Häufigkeiten zur Übermittlung von Daten der Krankenkassen an das Forschungsdatenzentrum insgesamt überdacht werden, da sie in der aktuell vorgesehenen Form weder für die Wissenschaft sinnvoll nutzbar noch technisch umsetzbar sind.“

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