Digitalgesetze bringen Modernisierungsschub – doch es bleibt Luft nach oben
Am 14. Dezember 2023 werden das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten. Dazu Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Die Digitalisierungsgesetze DigiG und GDNG bringen dem Gesundheitswesen einen deutlichen Modernisierungsschub. Dazu trägt beim DigiG vor allem die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Versicherten und die damit verbundene Opt-out-Lösung bei, die eine flächendeckende Nutzung maßgeblich unterstützen wird. Positiv ist auch, dass durch die zuletzt eingebrachten Änderungsanträge Ärztinnen und Ärzte mit dem Start der ePA 2025 neben digitalen Medikationsübersichten jetzt auch Arztbriefe sowie Röntgen- und Laborbefunde verpflichtend in der ePA speichern müssen. Nur wenn die Behandlungsdaten in der ePA umfangreich und übersichtlich dokumentiert werden, können sie entscheidend zu einer Verbesserung der Versorgung und mehr Transparenz beitragen.
Psychotherapeutische Sprechstunde per Video ermöglicht
Mit dem DigiG sollen auch Sprechstunden und probatorische Sitzungen in der Psychotherapie per Video ermöglicht werden. Dafür haben wir uns eingesetzt, damit belastete Patientinnen und Patienten schneller Hilfe bekommen. Diese in der Covid-19-Pandemie als Ausnahmeregelung erprobte Möglichkeit hat sich bewährt und ist insbesondere geeignet, die Versorgung in ländlichen Gebieten zu verbessern und flächendeckend mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme von freien Therapieplätzen zu erreichen. Der Wunsch der Patientinnen und Patienten nach Video- oder Präsenzterminen muss dabei entscheidend sein.
Auch die Einführung der elektronischen Ersatzbescheinigung bringt eine wichtige Verbesserung, für die wir uns als Ersatzkassen schon lange einsetzen. Aktuell müssen Versicherte, die ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) beim Arztbesuch vergessen haben, entweder erneut in die Praxis, um die Karte nachträglich vorzuzeigen, oder sie müssen eine Ersatzbescheinigung bei ihrer Krankenkasse anfordern. Mit dem DigiG soll dieser Prozess beschleunigt und entbürokratisiert werden und direkt über die Praxissoftware laufen, sodass die Versicherten ihre Termine direkt wahrnehmen können.
Wir hätten uns darüber hinaus an weiteren Stellen digitale Formate gewünscht. So wäre die Einführung weiterer elektronischer Austauschverfahren sinnvoll, etwa bei der Beantragung ambulanter Psychotherapien, der Zulassung von Heilmittelerbringern und Pflegeeinrichtungen oder bei der Beratung von Widerspruchsverfahren. Hier gibt es also noch Luft nach oben.
GDNG: erweiterte Datennutzung für Forschung und Versorgungsverbesserung
Mit dem GDNG werden die Möglichkeiten zur Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung und Versorgungsverbesserung erheblich erweitert. Wir Ersatzkassen begrüßen, dass die Krankenkassen mehr Spielraum bei der Auswertung von Versichertendaten erhalten und so passgenau über gesundheitliche Risiken aufklären können, zum Beispiel bei Gefahren durch Mehrfachmedikation. Aber auch gezielte Hinweise auf anstehende Impfungen, Krebsfrüherkennungs- oder Nachsorgeuntersuchungen werden möglich. Damit können die Krankenkassen ihre Rolle als aktive Versorgungsmanager weiter ausbauen.”
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