Anstieg der Eigenanteile für Pflegebedürftige in Pflegeheimen durch gestiegene Zuschüsse abgebremst
Die Eigenanteile für Pflegebedürftige in der stationären Pflege sind im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen, das zeigt eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), die die bundesweit durchschnittliche monatliche Eigenbeteiligung vom 1.1.2024 mit der vom 1.1.2023 vergleicht. Die Steigerung fällt jedoch geringer aus als im Vorjahreszeitraum, weil die seit 2022 von den Pflegekassen gezahlten Zuschüsse auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) ab dem 1.1.2024 erhöht wurden. Sie betragen nun im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim 15 Prozent (vorher 5 Prozent), im zweiten Jahr 30 Prozent (vorher 25 Prozent), im dritten Jahr 50 Prozent (vorher 45 Prozent) und im vierten Jahr 75 Prozent (vorher 70 Prozent). Der EEE ist im Vergleich zum Vorjahr zwar um 238 Euro auf 1.377 Euro angestiegen (1.1.2023: 1.139 Euro), wird durch die Erhöhung der Zuschüsse aber erheblich abgefedert. Neben dem EEE müssen die Pflegebedürftigen für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung aufkommen, die durchschnittlich um 64 Euro monatlich auf 921 Euro angestiegen sind (1.1.2023: 857 Euro) und für die Investitionskosten, die sich für Pflegebedürftige um 13 Euro auf 485 Euro monatlich erhöht haben (1.1.2023: 472 Euro).
Monatliche Eigenbeteiligung: 2.576 Euro im ersten Aufenthaltsjahr
Somit beläuft sich die gesamte finanzielle Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige im Pflegeheim am 1.1.2024 im ersten Aufenthaltsjahr auf 2.576 Euro monatlich im Bundesdurchschnitt. Das sind 165 Euro mehr als im Vorjahr (1.1.2023: 2.411 Euro). Im zweiten Aufenthaltsjahr zahlen Pflegebedürftige aktuell durchschnittlich 2.370 Euro im Monat, also 187 Euro mehr als ein Jahr zuvor (1.1.2023: 2.183 Euro).
Im dritten Aufenthaltsjahr müssen Pflegebedürftige am 1.1.2024 durchschnittlich 2.095 Euro aus eigener Tasche bestreiten – ein Plus von 140 Euro (1.1.2023: 1.955 Euro). Ab dem vierten Aufenthaltsjahr schlägt der Pflegeheimplatz im Bundesdurchschnitt mit 1.750 Euro Eigenbeteiligung im Monat zu Buche. Das sind im Vergleich zum Vorjahr 79 Euro mehr (1.1.2023: 1.671 Euro).
Investitionskostenübernahme würde Pflegebedürftige um 485 Euro monatlich entlasten
„Die Heimplätze sind für die Pflegebedürftigen erneut teurer geworden. Die Erhöhung spiegelt die gestiegenen Personal- und Sachkosten wider. Die höheren Zuschüsse der Pflegekassen, wir rechnen hier mit einer Gesamtsumme von etwa fünfeinhalb Milliarden Euro für 2024, kompensieren den Anstieg aber nur zum Teil“, sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. „Würden die Bundesländer ihr politisches Commitment halten und die Investitionskosten übernehmen, würden die Pflegebedürftigen um aktuell 485 Euro monatlich entlastet.“
Die vollständige Datenauswertung finden Sie hier.
In unseren FAQ rund um die Eigenbeteiligung in der stationären Pflege finden Sie Erläuterungen zur Aufschlüsselung der Kosten und weitere Hintergrundinformationen. Die Höhe der Eigenbeteiligung jedes einzelnen Pflegeheims finden Sie im vdek-Pflegelotsen, unserer Suchmaschine für das passende Pflegeheim.