Die ambulante ärztliche Versorgung steht in den nächsten Jahren vor grundlegenden Herausforderungen: Die demografische Entwicklung, der Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt und der Fachkräftemangel sowie eine nachhaltige Finanzierbarkeit stehen dabei im Vordergrund. Der GKV-Spitzenverband hat Lösungsvorschläge entwickelt, um die ambulante Versorgung zukünftig effizienter zu gestalten und besser zu strukturieren. Denn die Versorgungsansprüche und die Behandlung der Versicherten durch die Ärzteschaft verändern sich: Die ärztliche Tätigkeit in der Einzelpraxis weicht zunehmend kooperativen und insgesamt größeren Praxisstrukturen, medizinische Leistungen werden verstärkt in interdisziplinären und interprofessionellen Teams erbracht und um nichtärztliche Leistungserbringende ergänzt. Prozesse in der ambulanten Versorgung werden zunehmend digitalisiert und flexibilisieren so die Angebotsstrukturen. Digitale Terminvermittlungsplattformen übernehmen bereits jetzt zunehmend Koordinations- und Verwaltungsaufgaben der ärztlichen Praxis. Viele Leistungen aus dem stationären Sektor könnten schon heute ambulant erbracht werden. Das schont ärztliche und pflegerische Ressourcen und erspart den Patientinnen und Patienten den Krankenhausaufenthalt. Dazu erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: “Der GKV-Spitzenverband hat zehn Positionen entwickelt, um die ambulante Versorgung den zukünftigen Bedürfnissen anzupassen. Nach unseren Vorschlägen könnten Patientinnen und Patienten bedarfsgerechter versorgt werden und auch die Ärzteschaft und das Praxispersonal könnten von einer gesteuerten Versorgung profitieren. Wir brauchen ergänzend zur telefonischen Erreichbarkeit eine verpflichtende digitale Terminvereinbarung für alle Arztpraxen. Dann könnten Termine unbürokratisch auch außerhalb von Öffnungszeiten vereinbart werden. Das würde Versicherte und Praxispersonal gleichermaßen entlasten. Die gute Nachricht ist, dass ausreichend Beitragsgelder zur Verfügung stehen, um die Versorgungsstrukturen zu verbessern. Rund 49 Milliarden Euro werden die ambulanten Leistungserbringenden im kommenden Jahr aus den Töpfen der gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Damit ist die ambulante Versorgung der drittgrößte Ausgabenblock nach der Krankenhausversorgung und den Arzneimitteln.“ Zugang zur ambulanten Versorgung verbessern – digitale Terminvergabe ausbauen GKV-Versicherte stellen 90 Prozent der Patientinnen und Patienten, somit sollten sie einfach und schnell an Behandlungstermine gelangen. Eine ausschließlich telefonische und persönliche Terminvergabe sind antiquiert und müssen zu einer bundesweit einheitlichen digitalen Terminvergabe weiterentwickelt werden. Dies hat zugleich den Vorteil, dass die Terminvergabe nicht mehr an Öffnungszeiten der Praxen gebunden ist und das Praxispersonal entlastet wird. Grundlage und Voraussetzung hierfür ist ein verbindliches bundeseinheitliches und tagesaktuelles Verzeichnis zu Sprechzeiten, ärztlichen Schwerpunkten und Weiterbildungen. Einsatzfähig wäre so ein Verzeichnis, wenn alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte als Basis der digitalen Terminvereinbarung anteilig freie Termine dorthin melden würden. Steuerung der ambulanten Versorgung – mehr Zeit für notwendige Behandlungen Ärztinnen und Ärzte benötigen mehr Zeit, um gesundheitliche Probleme der Patientinnen und Patienten abschließend zu behandeln. So können medizinisch nicht notwendige weitere Kontakte zu anderen Leistungserbringenden reduziert werden. Patientinnen und Patienten (z. B. gut eingestellte Chroniker) bräuchten ohne medizinische Notwendigkeit nicht in die Praxis bestellt zu werden. Dies können weiterentwickelte Quartalspauschalen und längere Behandlungszeiträume regeln, ebenso Mehrfachverordnungen von Arzneimitteln. Die zehn vollständigen Positionen finden Sie hier: Positionspapier. |
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