AOK

Weniger Kinderkrankengeld beantragt

AOK Hessen: 3,8 Prozent weniger Fälle

Bei der AOK Hessen wurde von anspruchsberechtigten Eltern 2025 weniger Kinderkrankengeld beantragt als im Jahr zuvor – trotz Wachstum im Versichertenbestand. Die Differenz ist zwar nicht sehr groß. Gleichfalls muss diese Entwicklung weiter beobachtet werden.

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48.075 Fälle wurden 2024 bearbeitet, im Jahr darauf waren es mit 46.321 Fällen 3,8 Prozent weniger. Der Anteil der anspruchsberechtigten Eltern, die diese Leistung mindestens einmal in Anspruch genommen haben, lag im vergangenen Jahr bei 2,2 Prozent.  Zum Vergleich: 2021 waren es noch 2,7 Prozent. Die Gründe für diesen Rückgang sind derzeit ungeklärt.

15 oder 30 Tage

Kinderkrankengeld wird pro Elternteil und Kind jährlich für bis zu 15 Tage gezahlt. Bei Alleinerziehenden sind es sogar 30 Tage. Es ersetzt etwa 90 Prozent des Nettogehalts, sofern der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leistet. Außerdem darf im Haushalt keine andere Person leben, die sich um das Kind kümmern kann. Hinzu kommt: Der Arzt oder die Ärztin hält eine Betreuung für erforderlich. Daraufhin wird ein Attest ab dem ersten Krankheitstag ausgestellt.

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