Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt die Vorlage des Referentenentwurfs zu einem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG). Dazu erklärte Dr. Jörg Meyers-Middendorf, Vertreter der Vorstandsvorsitzenden des vdek:
„Mit den vorgelegten Regelungen wird die elektronische Patientenakte (ePA) mit Leben erfüllt. Mit ihr stehen künftig allen Versicherten innovative digitale medizinische Anwendungen zur Verfügung. Wir begrüßen das ausdrücklich. Mit der ePA können Doppeluntersuchungen vermieden werden, da medizinische Informationen des Patienten durch eine bessere Dokumentation geordnet vorliegen. Das verbessert nicht nur die Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung, sondern erhöht auch die Patientensicherheit. Gut ist insbesondere, dass mit den vorgelegten Regelungen die Souveränität der Versicherten gestärkt wird. Sie können künftig entscheiden, wer Zugriff auf welche der in der ePA gespeicherten Daten erhält. Nicht sachgerecht ist, dass Ärzte für die Verarbeitung von Daten in der ePA einen Zuschlag erhalten sollen. Dokumentation und Anamnese werden über die Grund- und Versichertenpauschalen bereits vergütet. Eine Extra-Vergütung ist nicht nachvollziehbar.“