Aktuelle Presseberichte über die Finanzsituation der BKK24

Zu Presseberichten über die finanzielle Situation der BKK24 erklärt der Präsident des Bundesamtes für Soziale Sicherung, Frank Plate: „Die BKK24 hat dem Bundesamt für Soziale Sicherung als zuständiger Aufsichtsbehörde vorsorglich das mögliche Vorliegen eines Insolvenzgrundes angezeigt. Zur Vermeidung von Missverständnissen möchte ich betonen, dass es sich um eine vorsorgliche Anzeige des Vorstands handelt, nicht jedoch um einen Insolvenzantrag.“
Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist ausschließlich der Aufsichtsbehörde vorbehalten. Die Anzeige löst beim BAS zunächst eine Prüfung der Finanzlage der BKK24 aus. Ob und ggf. welche Konsequenzen daraus folgen, steht derzeit noch nicht fest. Eine Maßnahme könnte auch die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes sein. „Wir werden den Sachverhalt so schnell wie möglich aufklären“, erklärt Frank Plate.
Befürchtungen, der Versicherungsschutz könne nur noch eingeschränkt gegeben sein, tritt Frank Plate mit einer klaren Aussage entgegen: „Nach dem Haftungssystem der Krankenkassen ist zu jeder Zeit sichergestellt, dass die Versicherten die ihnen gesetzlich und nach der Satzung der Krankenkasse zustehenden Leistungen vollumfänglich erhalten; auch die Ansprüche der Leistungserbringer sind gesichert.“

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Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Zudem nimmt das BAS wichtige Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr. Zu diesen Aufgaben gehören u. a. die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie die Verwaltung des Ausgleichsfonds in der sozialen Pflegeversicherung.
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PRESSESPRECHERIN
Frau Kolanoski